Erstellt am 03.08.2008 um 16:02 Uhr von ridgeback
Erstellt am 03.08.2008 um 20:18 Uhr von Kölner
@ridgeback
§ 613a BGB kann, aber muss nicht in diesem Fall anstehen...
Erstellt am 03.08.2008 um 22:44 Uhr von ridgeback
@Kölner,
denkst Du an Tendenzbetrieb?
Erstellt am 04.08.2008 um 00:58 Uhr von paula
vielleicht haben wir ja eine Kapitalgesellschaft und es werden nur Firmenanteile verkauft. Dann liegen die Voraussetzungen des § 613a BGb nicht vor. Die Rechtspersönlichkeit des AGs bleibt erhalten.
Daher benötigen wir hier noch ein paar Angaben für eine belastbare Aussage.
Erstellt am 04.08.2008 um 08:31 Uhr von pit47
Hallo tici5,
da greifen auch die §§ 103 und 111 BetrVG.
Erstellt am 04.08.2008 um 10:00 Uhr von paula
ob hier § 111 BetrVG gilt steht in den Sternen.... insbesondere ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen stellt wohl keine Betriebsänderung dar. Auch wenn der § 613a BGB greifen sollte ist dies nicht fix