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Firmenverkauf => Was ist mit dem BR?

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Peter1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

gerade hat der Chef unseren Mitarbeitern erzählt, dass unsere GmbH verkauft wurde. Seiner Aussage nach ändert sich aber nichts ............

Meine Frage ist nun, muss der Betriebsrat das nicht frühzeitig und umfassend informiert werden? Wie sieht mit den Arbeitsplätzen und den Verträgen aus?

Wäre toll, wenn mir einer kurzfristig antworten könnte. Wenn wir in der Mitbestimmung sind, können wir am Montag morgen nämlich direkt den Rechtsanwalt in den Kampf schicken :-)

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Community-Antworten (4)

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Nordi

13.10.2006 um 22:02 Uhr

jo der Betriebsrat ist zu informieren .... das beinhaltet die vertrauensvolle zusammenarbeit.....was ihr da nun noch machen könnt müsste der Anwalt sagen können ......

wenn es zur einer Übernahme gekommen ist, sind die MA lt. Betriebsübergang § 613 a BGB sichert, dass die Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang auf den neuen Inhaber mit übergehen. Auch Einkommen und sozialer Besitzstand sind in beschränktem Umfang und für eine begrenzte Zeit gesichert

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paula

14.10.2006 um 00:00 Uhr

bei einem firmenverkauf muss das aber nicht unbedingt ein §613a BGB sein. gibt da im umwandlungsgesetzt noch eine spezielle norm.... mist habe gerade kein gesetz an der hand....

RI
Ramses II

14.10.2006 um 00:49 Uhr

Wirtschaftsausschuss?

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Peter1

16.10.2006 um 03:51 Uhr

Hallo,

also einen Wirtschaftsausschuss haben wir nicht. Das ist ja der Mist an der Sache, denn wir sind zu klein. Der Chef selber will das auch erst eine halbe Stunde eher erfahren habe. Denke die Firmenverkäufe laufen heute ab, als wenn ich im Geschäft eine Tafel Schokolade kaufe.

Wenn nach § 613 BGB vorgegangen werden würde, müsste ja auch ein entsprechender Interessenausgleich stattfinden. Laut unserem AG wird sich aber nichts ändern (das sagt er). Es hat nur der Eigentümer nach seinen Worten gewechselt.

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