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Betriebsratwahl danach Firmenverkauf - was ist dann mit der Amtszeit des jetzt zu wählenden BR?

M
Muckimann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR-Wahl-Gestressten,

hier mal eine ganz andere Frage im Zusammenhang BR-Wahl. In unserem Betrieb finden Anfang Mai Neuwahlen statt. Da es der Firma nicht so toll geht, könnte es sein, dass in 2007 oder auch in 2008, der Verkauf an ein Kokurrenzunternehmen ansteht! Was wird in so einem Fall aus dem ja noch mit Amtszeit versehenen, gewählten Betriebsrat?

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Community-Antworten (3)

H
Homeland25

08.03.2006 um 14:27 Uhr

Der Betriebsrat bleibt natürlichim Amt auch unter neuem AG.

W
well03

26.03.2007 um 13:37 Uhr

Was passiert aber, wenn in der Firma eine Umstrukturierung statt findet, wo neue Mitarbeiter eingesetzt werden, oder anderes rum gefragt, was ist ausschlag gebend das neue Wahlen durchgeführt werden müssen?

D
DocPille

26.03.2007 um 15:43 Uhr

Dem BR steht ein Übergangsmandat zu,wenn die Organisationsänderung zum Wegfall des bisherigen BR führt oder ein Teil der Arbeitnehmerschaftaus dem Zustädigkeitsbereich des BR herausfällt und die AN dadurch ihren betriebsverfassungsrecht- lichen Schutz verlieren würden. Dies gilt unabhängig davon,ob die betriebliche Umstrukturierung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang im Wege der Einzel.oder Gesamtrechtsnachfolge oder ausschliesslich aufgrund von Änderungen der Betriebsorganisation innerhalb eines Unternehmens erfolgt(§21a Abs.1-3 BetrVG).

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