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Ersatzmitglieder - Muß ich ein Ersatzmitglied einladen damit wir für Beschlussfassung vollzählig sind?

B
bullet
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben morgen eine BR-Sitzung in der ein Beschluß gefasst werden muß. Nun muß ein BR-Kolege bei der Beschlußfassung die Sitzung verlassen, weil es sich bei dem Beschluß um ihn handelt als direkter Vorgesetzer. Muß ich ein Ersatzmitglied einladen damit wir vollzählig sind? Ohne Ersatzmitglied sind wir immer noch 6 Leute und wären beschlußfähig.

Danke!!!

5.34804

Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

30.07.2008 um 22:09 Uhr

@bullet, ja, das musst du! Und zwar auch schon zu der vorhergehenden Beratung......... § 33 BetrVG DKK, III. Die Abstimmung RN. 20

DAH
Der alte Heini

31.07.2008 um 00:12 Uhr

bullet ist die Person, die die Sitzung verlassen soll den persönlich betroffen?

B
Bergmann

31.07.2008 um 00:38 Uhr

@ Der alte Heini,

sag mal , wo ist da was unklar ??

P
packer

31.07.2008 um 10:25 Uhr

@ bergmann

"weil es sich bei dem Beschluß um ihn handelt als direkter Vorgesetzer."

bei dem satz hab ich auch gestutzt... mir ist auch nicht klar, ob es ihn z.b. anhörung versetzung persönlich betrifft, dann is alles klar, oder ob er da nur irgendwie involviert ist...

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