Erstellt am 22.07.2008 um 23:16 Uhr von Matze24
Idi,
das Alter allein ist nicht entscheidend. Vielmehr zählt - zumindest bei einem betreibsbedingten Kündigungsbegehren - Dauer der Betriebszugehörigkeit im Vergleich zu den Mitarbeitern, sozialer Status, etc.
Das Alter ist aber mit entscheidend für die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld I.
Erstellt am 23.07.2008 um 01:41 Uhr von rotedora
Falls bei Euch ein TV gilt, schau auch mal dort nach. Im Handel gibt es z.B. die Klausel, dass 55jährige mit einer Betriebszugehörigkeit von 15 oder mehr Jahren besonders geschützt sind,
Erstellt am 23.07.2008 um 06:35 Uhr von Werner
Moin Idi,
da ist fast garkein Kü-Schutz mehr vorhanden.
Schau Dir mal den §14 Abs.3 TzBfG an, da wird Dir schlecht.