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Rückzahlungsklausel für Ausbildungsmassnahmen - Ist das Thema mitbestimmungspflichtig?

B
BRSOLO
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat kurzfristig eine Rückzahlungsklausel für Ausbildungsmassnahmen eingeführt. Diese muss vom Mitarbeiter vor Beginn des Seminares unterschrieben werden. Wir als Betriebsrat sind dabei völlig übergangen worden. Welche Möglichkeiten haben wir jetzt ? Ist das Thema mitbestimmungspflichtig ?

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Community-Antworten (3)

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carrie

18.07.2008 um 20:46 Uhr

@BRSOLO Einfach etwas weiter unten bei "Rückzahlung von Ausbildungskosten"

http://www.benkelberg.com/urteile/index.php?Submit=Suchen&endMonth=2&myCategorie=7&myKind=1&strMonth=&strYear= Nach Auffassung des LAG verstößt der Arbeitgeber mit dieser Rückforderung nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Der Mitarbeiter hat auf Kosten seines bisherigen Arbeitgebers eine Qualifikation erworben, die er zuvor nicht besessen hat. Daher sei die Rückzahlung für ihn zumutbar und stellt keine unverhältnismäßige Reaktion des Arbeitgebers dar. Sieht nicht so aus, als wäre das Thema Mitbestimmungspflichtig.

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paula

18.07.2008 um 23:38 Uhr

das Thema ist auch nicht mitbestimmungspflichtig. Es handelt sich eben nicht um Vergütungsgrundsätze oder so. Die Schulungskosten sind ein Aufwendungsersatz zu dem der AG nicht verpflichtet wäre. Die Ausgestaltung ist insoweit mitbestimmungsfrei

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Peanuts

19.07.2008 um 12:31 Uhr

"das Thema ist auch nicht mitbestimmungspflichtig."

Dem BR steht zwar kein MBR bzgl. der Rückzahlungsklauseln zu, die müssen einzelvertraglich vereinbart werden...

ABER... es muss doch überhaupt erst einmal geklärt sein, ob es sich um "Betriebliche Bildungsmaßnahmen" handelt, die einen AN zu einer Bindung an das Unternehmen oder einer etwaigen Rückzahlung verpflichten könnten.

"Wir als Betriebsrat sind dabei völlig übergangen worden. Welche Möglichkeiten haben wir jetzt ? Ist das Thema mitbestimmungspflichtig ? "

Ihr seid in der Mitbestimmung, was betriebliche Bildungsmaßnahmen betrifft!

"Die Schulungskosten sind ein Aufwendungsersatz zu dem der AG nicht verpflichtet wäre. "

Bei den mageren Angaben, kann das überhaupt nicht beurteilt werden!

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