Erstellt am 16.07.2008 um 11:15 Uhr von klinik
@escapauds,
wer versetzt hier denn wen? Ihr als BR? - liest sich so. Habt Ihr mal mit dem betroffenen AN gesprochen über die drohende Versetzung?- ich lese heraus, dass ich nicht geschehen, sondern nur die Stellenbewerbung des Kollegen uaf ide Alte "neue" Stelle. Kannst Du das alles mal genauer erklären?
Erstellt am 16.07.2008 um 11:16 Uhr von uhu
@escapadus
mit Fürsorgepflicht hat das eher nicht viel zu tun; wenn es bei euch keine Auswahlrichtlinien gem. § 95 BetrVG gibt, obliegt die Auswahl des Bewerbers für den Job einzig und allein dem AG; das können auch *Nasenfaktorgründe* sein, wie z.B. befürchtete Störungen im zwischenmenschlichen Bereich;
der BR könnte bei der späteren Anhörung gem. § 99 (des Nicht-Wunsch-Kandidaten) zwar seine Zustimmung verweigern, wenn es dafür wirklich gesetzliche Gründe gäbe, aber selbst das würde dem Wunsch-Kandidaten nichts nützen, denn der würde dann nicht automatisch den "Platz" bekommen;
Erstellt am 16.07.2008 um 11:34 Uhr von escapadus
Wer versetzt wen, trifft nicht zu, sondern: Die Benannte Kollegin war zuletzt als Heilerz.Pfleger in einem Schwerstbehindertenbereich eingesetzt. Dies hat sich jedoch vermutlich als Auslöser für Ihre Krankheit entpuppt. (Geräuschpegel, Art und Umfang der Behinderungen) Nun scheidet im Herbst jemand aus einem anderen Bereich aus, jedoch kein Heilerz.Pfl.! Die Qualifikation hätte jedoch die Kollegin in jedem Falle und sie hat sich für diese innerbetr. Stellenausschreibung beworben.
Für uns wichtig wäre, was haben wir rechtlich für Möglichkeiten den Chef zu überzeugen, sie nicht mehr in einen Schwerstbehindertenbereich einzusetzen, sondern als Gruppenleitung?
Erstellt am 16.07.2008 um 11:53 Uhr von klinik
@escapadus,
ich denke dass Ihr keinen Einfluss auf die Stelle selbst nehmen könnt. War denn die Stellenbeschreibung klar definiert? Wenn die Kollegin als HEP sich auf eine Stelle bewirbt, wo sie schon einmal gearbeit hat und dabei erkrankt ist, verstehe ich denn Sinn nicht. Es mag ja sein das sie eurer Meinung nach die notwendigen Qualifikationen mitbringt, abe rich denke so war die Stelle nicht ausgeschrieben oder? Wenn es Knatsch zwischen der Kollegin und dem Chef gibt, versteh ich die Kollegin auch nicht das sie mit aller Macht in den Bereich zurück will, oder versteh ich das falsch. Euer Anliegen ist es jetzt die Kollegin nicht auf die Stellenausschreibung zu setzen, sondern Ihr die Möglichkeit zu eröffnen in dem alten Bereich als Gruppenleiterin zu arbeiten-richtig? Die Stelle als Gruppenleiterin war dann aber doch garnicht ausgeschrieben?-Richtig?
Dann könnt Ihr da nichts machen, weil der AG entscheidet wie er eine Stelle auschreibt, Ihr könnt nur verlangen dass er freie Stellen ausschreibt und über den Inhalt der Ausschreibung mitbestimmen. Macht euer AG eine Personalplanung?
Erstellt am 16.07.2008 um 12:00 Uhr von escapadus
Nicht missversten, die will nicht in den gleichen Bereich rein, sondern der Chef will sie wieder in einen unserer Schwerstbehinderten Bereiche einsetzen. Sie hat sich für die Stelle beworben eines Gruppenleiters der ausscheidet, also nicht mehr da, wo sie vorher eingesetzt war!! (das sind unterschiedliche Bereiche, HEP ist für Schwerst/Mehrfachbehinderte und Gruppenleiter für geistig/körperliche MmB) Die Ausschreibung war völlig korrekt, auch die Bewerbung dafür! Nur Chef will sie, weil HEP Ausbildung wieder in einen SB Bereich einsetzen. Das wäre fatal!!!
Erstellt am 16.07.2008 um 12:22 Uhr von klinik
Dann wäre das einfachste sie zieht die Bewerbung auf die interne Stellenausschreibung zurück. Ihr als BR besprecht mit dem AG die Personalplanung für den Bereich des Gruppenleiters und schlagt Ihm vor die Stelle mit eurer Favoritin zu besetzen. Das setzt voraus dass der AG eine freie Kapazität hat. Ihr habt dazu ein Initiativrecht