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Fahrkostenerstattung Betreibsversammlung Leiharbeitnehmer?

L
LeniR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Lt. AÜG dürfen Leiharbeitnehmer an Betr.Versammlg. im Entleiherbetrieb teilnehmen. Aber wo ist nachzulesen, ob der Verleiher- oder Entleiherbetrieb die Fahrkosten erstattet?

Gruß Leni

3.50301

Community-Antworten (1)

K
Konrad

08.07.2008 um 17:13 Uhr

Hallo Leni in § 44 Abs 1 BetrVG ist fest gelegt , dass der AG in diesem Fall der Entleiher die im Zusammenhang der Ber. Versammlung entstehende Kosten (auch zumutbare Fahrtkosten) zu vergüten hat.

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