Fahrkostenerstattung Betreibsversammlung Leiharbeitnehmer?
Hallo! Lt. AÜG dürfen Leiharbeitnehmer an Betr.Versammlg. im Entleiherbetrieb teilnehmen. Aber wo ist nachzulesen, ob der Verleiher- oder Entleiherbetrieb die Fahrkosten erstattet?
Gruß Leni
Community-Antworten (1)
08.07.2008 um 17:13 Uhr
Hallo Leni in § 44 Abs 1 BetrVG ist fest gelegt , dass der AG in diesem Fall der Entleiher die im Zusammenhang der Ber. Versammlung entstehende Kosten (auch zumutbare Fahrtkosten) zu vergüten hat.
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