Schriftführer ohne BR-Mitgliedschaft?
Hallo ihr Wissenden,
Kann eine Bürokraft des Betriebsrates auch Schriftführerin und Protokollantin für die Betriebsratssitzungen sein. Sie ist kein Mitglied des Betriebrates.
Community-Antworten (1)
23.06.2008 um 21:39 Uhr
Hallo Maclogic,
laut § 40 Abs. 2 BetrVG " Kosten und Sachaufwand des BR".......hat der Arbeitgeber im erforderlichen Umfang.....Räume...sachliche Mittel...Informations- und Kommunikationstechnikb sowie BÜROPERSONAL zur Verfügung zu stellen. Das kann also ruhig irgendeine Sekretärin eures Vertrauens sein. Sie unterliegt für BR-Arbeiten dann der Schweigepflicht. Gruß Maria
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