Erstellt am 23.06.2008 um 10:20 Uhr von Kölner
@DocPille
Hallo 'Alter Haudegen'. ;-)
Bei so einer "compliance-BV" kann m.E. ein BR nur verlieren, da sehr häufig ein bestimmter Verhaltenskodex gegenüber anderen AN und vor allem Kunden vom dem AN verlangt wird. Da ist man als BR sehr oft in der § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG-Falle und muss evt. sogar über Betriebsbußen, Kontrolle, Denunziation und Mobbing nachdenken.
Der bessere Weg ist auch, dass der AG sich Gedanken macht!
Diese sollte er in einen schriftlichen Vorschlag gießen und dann Euch vorlegen.
Hier sollte man sich dann eher zurücklehnen und abwarten, als selbst zu rudern und Vorschläge zu machen...
Achja...
...Siemens hat gerade eine neue (die hatten also schon eine !) Compliance-BV erarbeitet; ob das diesmal hilft?
Erstellt am 23.06.2008 um 10:25 Uhr von DocPille
@Kölner
Wir warten natürlich ab was von der AG-Seite kommt,bloss möchten wir vorbereitet sein wenn was kommt.
Das dies ein sehr heißes Eisen ist,ist mir eben beim googlen bewusst geworden,danke für Deinen Ratschlag
werden wir beherzigen.
Gruss nach Köln
Erstellt am 23.06.2008 um 10:25 Uhr von packer
moinsen doc,
traditionell geht doch der AG in Vorleistung. Also schaut Euch doch mal seine Vorstellung an und dann seid ihr am Zug... Damit sind wir immer sehr gut gefahren... Er soll erstmal seine Karten auf den Tisch legen da er doch auch was will!
Ach ja, schafft euch Literatur an!
z.B.
Compliance und Arbeitsrecht: Insiderrechtliche Verhaltenskonzepte im nationalen und multinationalen Unternehmen (Taschenbuch)
von Thilo Mahnhold (Autor)
und ne Schulung zu BV habt ihr bestimmt schon hinter Euch ;)
Erstellt am 23.06.2008 um 10:36 Uhr von DocPille
@Packer
Danke für den Literaturtipp.Ja Schulung haben wir bereits hinter uns.