Briefwahlunterlagen sollen über Arbeitgeber verschickt werden?
Für die anstehende BR-Wahl haben wir (der Wahlvorstand) beim AG, für die Versendung der Briefwahlunterlagen, Briefmarken erbeten. Als Antwort kam, dass diese Unterlagen mit der gesamten Geschäftspost vom AG-Sekretäriat frankiert und verschickt werden. Darf er das? Erstens wissen wir dann nicht, ob die Unterlagen wirklich verschickt worden sind und zweitens weiß dann der AG wer Briefwahl beantragt hat.
Vielen Dank Nathan
Community-Antworten (15)
18.06.2008 um 14:45 Uhr
Würd ich kein grosses Thema draus machen. Geht selbst zum Sekretariat, sagt das man bitte direkt die Umschläge frankieren soll und bringt sie persönlich zur Post.
18.06.2008 um 14:48 Uhr
Hallo, frankiert Ihr die BR- Post selbst und tragt sie dann zum Briefkasten? Wir lassen die BR-Post auch in der Poststelle freimachen und verschicken. Ich sehe das als vertrauensvolle Zusammenarbeit AG - BR
18.06.2008 um 14:53 Uhr
Hallo Nathan,
da muss ich beiden Vorrednern eigentlöich recht geben. Wenn Ihr's nicht so wollt wie es mainpower vorschlägt, dann macht es eben so wie es Michael-W schreibt. Ganz einfach. Wo ist das Problem??
Außerdem: was soll der AG für einen Nutzen daraus ziehen, wenn er weiß wer Briefwahl macht??
18.06.2008 um 20:14 Uhr
Die Frage ist nur: wie will der ArbGeb die Rückumschläge freimachen, die den Briefwahlunterlagen beigefügt sind?
19.06.2008 um 09:07 Uhr
@Petrus, die Rückumschläge werden natürlich vor dem "Eintüten" freigemacht. Wo ist da das Problem?
19.06.2008 um 12:27 Uhr
@mainpower: Sag jetzt aber nicht: "mit Briefmarken". Und Du weißt, dass von der Firma freigestempelte Briefumschläge ausschließlich beim entsprechenden Einlieferungspostamt abgegeben werden müssen und nicht in einen beliebigen Briefkasten geworfen werden dürfen? (AGB der Deutschen Post)
19.06.2008 um 13:09 Uhr
@Petrus
Wenn der Umschlag als Rückantwort gekennzeichnet ist, kann man ihn überall einwerfen.
Wurde bei uns bei Briefwahl schon mehrfach praktiziert und klappt auch.
19.06.2008 um 14:12 Uhr
Das Problem ist aber, dass wir die Rückumschläge nicht freimachen können, weil uns der AG keine Briefmarken geben will. Das macht das Eintüten ein wenig schwierig.
19.06.2008 um 14:19 Uhr
@Nathan
Dann macht eben auf der BR-Sitzung einen Beschluss über die Anschaffung von Briefmarken für die BR-Briefwahl entsprechend § 40 BetrVG. Der AG muss zahlen.
Und basta - das alles darf doch kein Problem darstellen. Wie sieht es da erst aus, wenn wirkliche Probleme auftauchen. Also man los!!
19.06.2008 um 14:30 Uhr
@Nathan, da kann ich Nemeth nur zustimmen! Wenn der AG meint, euch mit solchen Mätzchen ein paar Keulen zwischen die Füsse werfen zu können, solltet ihr nicht lange hin und her überlegen was man tun und nicht tun sollte. Beschluss fassen und ungefähr so viel Briefmarken holen wie ihr braucht. Lieber ein paar mehr, die Rechnung an AG und wenn welche übrig sind mit der Hauspost und der Bemerkung, dass er damit die Briefe an den RA frankieren kann! ....sollte er der Ansicht sein, dass euer Vorgehen rechtswidrig ist!
19.06.2008 um 14:34 Uhr
wir haben aber keinen BR. Wir wählen grad unseren ersten.
19.06.2008 um 14:42 Uhr
@Nathan, tut mir leid....... hab mich grad selber von Nemeth mitreissen lassen! Der Betriebsrat wär sowieso die falsche Adresse, für alles was direkt mit der Wahl zu tun hat, ist der Wahlvorstand zuständig, ob bereits ein BR existiert oder nicht! Also selbe Prozedur und im Protokoll festhalten, auch warum ihr die Marken selber besorgt habt. :-)
19.06.2008 um 14:51 Uhr
@Mona-Lisa
wusste gar nicht, dass ich so mitreißend sein kann ; - )
@ Nathan @Mona-Lisa
sorry, aber dass ihr noch keinen BR habt geht aus den Beiträgen nicht hervor. Es gibt ja auch noch andere Gründe für eine BR-Wahl außerhalb der normalen Wahlperiode.
Aber trotzdem, so wie Mona-Lisa schreibt: selbe Prozedur....
Grüße
19.06.2008 um 15:12 Uhr
Nun denn. Danke erstmal
19.06.2008 um 17:35 Uhr
Moin Nathan,
wenn ihr noch keinen Br habt, dann hätte ich an Eurer Stelle das vereinfachte wahlverfahren über eine Gewerkschaft laufen lassen... dann hast Du das in zwei Wochen abgehakt... un die GWs wissen auch, wie sie Ihrem Wahvorstand Schützenhilfe leistet im Sinne des §§ 20, 119 BetrVG... Was bei euch grade passiert ist eine eindeutige Wahlbehinderung. Diese sachlichen Mittel stehen Euch rechtlich bei Beschluss zu und verursachen noch nicht einmal Mehrkosten... also Beschlussfassung nach § 40 Abs. 2 BetrVG, Benachrichtigung an AG und in einem netten Schlußsatz die Ankündigung auf rechtliche Durchsetzung bei verweigerung :)
aber mal im Ernst, wo ist das Problem wenn ihr die RückumschlÄge freimachen lasst und die Geschichten eintütet und dann nochmal zur Poststelle gebt???
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