Erstellt am 18.06.2008 um 12:45 Uhr von Michael-W
Würd ich kein grosses Thema draus machen.
Geht selbst zum Sekretariat, sagt das man bitte direkt die Umschläge frankieren soll und bringt sie persönlich zur Post.
Erstellt am 18.06.2008 um 12:48 Uhr von mainpower
Hallo,
frankiert Ihr die BR- Post selbst und tragt sie dann zum Briefkasten?
Wir lassen die BR-Post auch in der Poststelle freimachen und verschicken.
Ich sehe das als vertrauensvolle Zusammenarbeit AG - BR
Erstellt am 18.06.2008 um 12:53 Uhr von Nemeth
Hallo Nathan,
da muss ich beiden Vorrednern eigentlöich recht geben. Wenn Ihr's nicht so wollt wie es mainpower vorschlägt, dann macht es eben so wie es Michael-W schreibt. Ganz einfach. Wo ist das Problem??
Außerdem: was soll der AG für einen Nutzen daraus ziehen, wenn er weiß wer Briefwahl macht??
Erstellt am 18.06.2008 um 18:14 Uhr von Petrus
Die Frage ist nur: wie will der ArbGeb die Rückumschläge freimachen, die den Briefwahlunterlagen beigefügt sind?
Erstellt am 19.06.2008 um 07:07 Uhr von mainpower
@Petrus,
die Rückumschläge werden natürlich vor dem "Eintüten" freigemacht. Wo ist da das Problem?
Erstellt am 19.06.2008 um 10:27 Uhr von Petrus
@mainpower:
Sag jetzt aber nicht: "mit Briefmarken".
Und Du weißt, dass von der Firma freigestempelte Briefumschläge ausschließlich beim entsprechenden Einlieferungspostamt abgegeben werden müssen und nicht in einen beliebigen Briefkasten geworfen werden dürfen? (AGB der Deutschen Post)
Erstellt am 19.06.2008 um 11:09 Uhr von Nemeth
@Petrus
Wenn der Umschlag als Rückantwort gekennzeichnet ist, kann man ihn überall einwerfen.
Wurde bei uns bei Briefwahl schon mehrfach praktiziert und klappt auch.
Erstellt am 19.06.2008 um 12:12 Uhr von Nathan
Das Problem ist aber, dass wir die Rückumschläge nicht freimachen können, weil uns der AG keine Briefmarken geben will. Das macht das Eintüten ein wenig schwierig.
Erstellt am 19.06.2008 um 12:19 Uhr von Nemeth
@Nathan
Dann macht eben auf der BR-Sitzung einen Beschluss über die Anschaffung von Briefmarken für die BR-Briefwahl entsprechend § 40 BetrVG. Der AG muss zahlen.
Und basta - das alles darf doch kein Problem darstellen. Wie sieht es da erst aus, wenn wirkliche Probleme auftauchen. Also man los!!
Erstellt am 19.06.2008 um 12:30 Uhr von Mona-Lisa
@Nathan,
da kann ich Nemeth nur zustimmen!
Wenn der AG meint, euch mit solchen Mätzchen ein paar Keulen zwischen die Füsse werfen zu können, solltet ihr nicht lange hin und her überlegen was man tun und nicht tun sollte.
Beschluss fassen und ungefähr so viel Briefmarken holen wie ihr braucht. Lieber ein paar mehr, die Rechnung an AG und wenn welche übrig sind mit der Hauspost und der Bemerkung, dass er damit die Briefe an den RA frankieren kann!
....sollte er der Ansicht sein, dass euer Vorgehen rechtswidrig ist!
Erstellt am 19.06.2008 um 12:34 Uhr von Nathan
wir haben aber keinen BR. Wir wählen grad unseren ersten.
Erstellt am 19.06.2008 um 12:42 Uhr von Mona-Lisa
@Nathan,
tut mir leid....... hab mich grad selber von Nemeth mitreissen lassen!
Der Betriebsrat wär sowieso die falsche Adresse, für alles was direkt mit der Wahl zu tun hat, ist der Wahlvorstand zuständig, ob bereits ein BR existiert oder nicht!
Also selbe Prozedur und im Protokoll festhalten, auch warum ihr die Marken selber besorgt habt. :-)
Erstellt am 19.06.2008 um 12:51 Uhr von Nemeth
@Mona-Lisa
wusste gar nicht, dass ich so mitreißend sein kann ; - )
@ Nathan @Mona-Lisa
sorry, aber dass ihr noch keinen BR habt geht aus den Beiträgen nicht hervor. Es gibt ja auch noch andere Gründe für eine BR-Wahl außerhalb der normalen Wahlperiode.
Aber trotzdem, so wie Mona-Lisa schreibt: selbe Prozedur....
Grüße
Erstellt am 19.06.2008 um 13:12 Uhr von Nathan
Erstellt am 19.06.2008 um 15:35 Uhr von packer
Moin Nathan,
wenn ihr noch keinen Br habt, dann hätte ich an Eurer Stelle das vereinfachte wahlverfahren über eine Gewerkschaft laufen lassen... dann hast Du das in zwei Wochen abgehakt... un die GWs wissen auch, wie sie Ihrem Wahvorstand Schützenhilfe leistet im Sinne des §§ 20, 119 BetrVG... Was bei euch grade passiert ist eine eindeutige Wahlbehinderung. Diese sachlichen Mittel stehen Euch rechtlich bei Beschluss zu und verursachen noch nicht einmal Mehrkosten... also Beschlussfassung nach § 40 Abs. 2 BetrVG, Benachrichtigung an AG und in einem netten Schlußsatz die Ankündigung auf rechtliche Durchsetzung bei verweigerung :)
aber mal im Ernst, wo ist das Problem wenn ihr die RückumschlÄge freimachen lasst und die Geschichten eintütet und dann nochmal zur Poststelle gebt???