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Verhinderung BR-Tätigkeit - Nachladung Ersatzmitglieder

Z
zuckertuete
Dez 2019 bearbeitet

Als BRV lade ich alle Mitglieder des Betriebsrates zur BR-Sitzung ein. Einige BR-Mitglieder sind in Kurzarbeit und melden sich als verhindert ab. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich keine Ersatzmitglieder einladen darf.

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Community-Antworten (3)

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DummerHund

12.12.2019 um 11:49 Uhr

Die BRM´s gelten ja als verhindert und haben dies ja auch kund getan. Demnach müssen Ersatzmitglieder geladen werden.

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Challenger

12.12.2019 um 13:54 Uhr

Zitat zuckertuete : Einige BR-Mitglieder sind in Kurzarbeit und melden sich als verhindert ab.

Einen Verhinderungsgrund wg. Kurzarbeit sehe ich nicht. Dementsprechend ist auch kein Ersatzmitglied zu laden. Durch Einführung von KU darf die BR-Tätigkeit nicht eingeschränkt oder behindert werden.

Auch Betriebsratsmitgliedern kann infolge der Kurzarbeit das Arbeitsentgelt gekürzt werden. Wenn aber Betriebsratsmitglieder aus betriebsbedingten Gründen während der Kurzarbeitsperiode Betriebsratstätigkeiten ausführen, während die anderen Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht arbeiten, hat es Anspruch auf seine übliche Vergütung ohne Mehrarbeitszuschlag. (DKK-Wedde, § 37, Rdnr. 40)

D
DummerHund

12.12.2019 um 15:44 Uhr

@Challenger Wenn sie BR Arbeit verrichten während der Kurzarbeit ist es ja auch unstrittig das sie Vergütung erhalten. Deine Antwort geht aber an der Frage vorbei.

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