Hallo zusammen,
soeben legte eine Kollegin ihr Amt im Wirtschaftsausschuss aus privaten Gründen nieder.
Nach 107 BertVG besteht der WA aus mind. 3 Mitgliedern, wovon eines dem BR angehören muss.
Leider war die Kollegin die einzige, die gleichzeitig auch BRM ist. Ein weiteres WA-Mitglied ist 1. Nachrücker, das 3. der 5. Nachrücker.
Der 1. nimmt an fast jeder Sitzung teil, hat auch sämtliche Grundseminare für BR und WA besucht.
Jetzt die Frage: Reicht der 1. Nachrücker aus, um § 107 zu entsprechen (mind. 1 im BR)?
Sonst wird's schwer, weil kein anderes BRM einen kaufmännischen Hintergrund hat.
Hoffe, Ihr habt auch dieses Mal "guten Rat"...
Gruß, kawa