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Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses

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zrx-kawa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, soeben legte eine Kollegin ihr Amt im Wirtschaftsausschuss aus privaten Gründen nieder. Nach 107 BertVG besteht der WA aus mind. 3 Mitgliedern, wovon eines dem BR angehören muss. Leider war die Kollegin die einzige, die gleichzeitig auch BRM ist. Ein weiteres WA-Mitglied ist 1. Nachrücker, das 3. der 5. Nachrücker. Der 1. nimmt an fast jeder Sitzung teil, hat auch sämtliche Grundseminare für BR und WA besucht. Jetzt die Frage: Reicht der 1. Nachrücker aus, um § 107 zu entsprechen (mind. 1 im BR)? Sonst wird's schwer, weil kein anderes BRM einen kaufmännischen Hintergrund hat. Hoffe, Ihr habt auch dieses Mal "guten Rat"... Gruß, kawa

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Community-Antworten (3)

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Petrus

17.06.2008 um 17:29 Uhr

  1. Nein, es reicht nicht.
  2. Dafür gibts Seminare.
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zrx-kawa

17.06.2008 um 17:47 Uhr

Ich hab's befürchtet... Klar, dass es entsprechende Seminare gibt. Ich weiß aber auch, dass es wohl keine/n andere/n im BR gibt, der im WA mitmachen möchte. Und ich habe als nur Teil-freigestellter BRV schon genug um die Öhren... Kann mir das nicht auch noch "ans Bein binden". Was wäre die Konsequenz, wenn sich keiner findet? WA ist zwingend, dessen Mindesgröße auch, ein BRM mus auch drin sein. Was, wenn sich keins finden lässt? Vielleicht ne blöde Frage, aber mach sich der BR nicht einer Untelassung schuldig, wenn er den WA nicht aufgestellt bekommt? Gruß in Richtung Wolke 7 ;-)

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Petrus

17.06.2008 um 17:52 Uhr

Hi kawa,

ja, das dürfte eine grobe Pflichtverletzung iSd §23 BetrVG sein.

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