Erstellt am 11.12.2019 um 11:03 Uhr von Dummerhund
Gar keine denn krank ist krank.
Mir ist auch gerade Schleierhaft wie man im vorhinein in einem Dienstplan eine BR Sitzung mit Überstunden berechnen kann. Ist das bei euch bei allen Sitzungen so üblich?
Erstellt am 11.12.2019 um 12:23 Uhr von Kjarrigan
§ 37 BetrVG
(1) Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.
(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Wenn das BRM also an dem Tag nicht zur Arbeit eingeteilt war, bekommt er auch keine Stundengutschrift, da er auch keine BR Tätigkeit ausgeführt hat.
Ein Vergütungsanspruch entsteht nur durch tatsächlich geleistete BR - Arbeit - nicht durch ausgefallene.
Erstellt am 11.12.2019 um 13:07 Uhr von celestro
"Wenn das BRM also an dem Tag nicht zur Arbeit eingeteilt war, bekommt er auch keine Stundengutschrift, da er auch keine BR Tätigkeit ausgeführt hat."
Wenn er 3 Stunden zur Arbeit eingeteilt worden wäre, hätte man 3 Stunden berechnet. Bei "eingeteilt für BR-Arbeit" von 3 Stunden wird nichts angerechnet? Sorry, aber das kommt mir ziemlich falsch vor.
Erstellt am 11.12.2019 um 14:20 Uhr von IlkaB
Irgendwie verstehe ich die Frage nicht. War euer Kollege da?
Ja: fünf Stunden, vorausgesetzt er hat an der gesamten Sitzung teilgenommen.
Nein: keine Stunden
Erstellt am 11.12.2019 um 15:03 Uhr von nicoline
Wie kommt eigentlich jemand auf den Gedanken, dass es für vorgeplante BR Tätigkeit bei Krankheit keine Stundengutschrift gibt? Krank ist wie gearbeitet, das gilt natürlich auch für BR Arbeit. Ihm steht genau das zu, was für ihn geplant war, 3 Std und nicht mehr. Hat jemand eine andere Rechtsgrundlage zur Hand, dann her damit. Wenn nicht, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Erstellt am 11.12.2019 um 16:22 Uhr von Kjarrigan
hallo Nicoline
ich finde die Frage recht interessant und gar nicht so einfach zu beantworten.
- Es handelt sich hier um BR Abreit außerhalb der persönnlichen Arbeitszeit.
- Das BRM hat frei (Warum auch immer) und ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet an dem Tag
- Im Dienstplan steht BR Sitzung - jetzt kann man trefflich darüber straiten ob das eine einfache Abwesenheitseintrag ist oder eine Einteilung.
- Ein BRm kann eigentlich nicht vom AG zur BR Sitzung eingeteilt warden, da das BRM dieses selbst entscheidet Ja er kann entscheiden, dass er außerhalb seiner Arbeitszeit trotzdem zur BR Sitzung geht - keine Frage dann bekommt er auch einen Ausgleich für die geleisteten Stunden.
- BR Arbeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG sondern Ehrenamt
- Imho würde das BRM hier bevorteilt werden.
Der Fragesteller hat leider nicht geschrieben, wie er an dem Tagz ur Arbeit eingeteilt war.
Ich hatte das jetzt so interpretiert, das es ein Tag war an dem er eigentlich frei hatte (nicht Urlaub, Gleitzeit oder sonstiges) sondern frei weil z.B. nie am Montag (Tag der Sitzung) arbeitet.
Auch das Entgeltfortzahlungsgesetz zielt auf die Arbeitsleistung (nicht die Ehrenamtleistung ) ab (§ 3)
1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert,
Erstellt am 11.12.2019 um 17:06 Uhr von celestro
"- Im Dienstplan steht BR Sitzung - jetzt kann man trefflich darüber straiten ob das eine einfache Abwesenheitseintrag ist oder eine Einteilung."
Bei dem Wort "Dienstplan" ist die Sache eigentlich klar. Das Problem sehe ich eher darin, das hier ohne genaue Kenntnisse der Situation vor Ort interpretiert wird. Und das geht in dem meisten Fällen nach hinten los.
"Der Fragesteller hat leider nicht geschrieben, wie er an dem Tagz ur Arbeit eingeteilt war."
Eigentlich schon:
"Die Sitzung war mit 3 Stunden im Dienstplan geplant."
das BR-Sitzungen in den Dienstplan eingebaut werden, mag ungewöhnlich sein, aber ist noch lange kein Grund für:
"- Es handelt sich hier um BR Abreit außerhalb der persönnlichen Arbeitszeit.
- Das BRM hat frei (Warum auch immer) und ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet an dem Tag
- Im Dienstplan steht BR Sitzung - jetzt kann man trefflich darüber straiten ob das eine einfache Abwesenheitseintrag ist oder eine Einteilung.
- Ein BRm kann eigentlich nicht vom AG zur BR Sitzung eingeteilt warden, da das BRM dieses selbst entscheidet Ja er kann entscheiden, dass er außerhalb seiner Arbeitszeit trotzdem zur BR Sitzung geht - keine Frage dann bekommt er auch einen Ausgleich für die geleisteten Stunden.
- BR Arbeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG sondern Ehrenamt
- Imho würde das BRM hier bevorteilt werden."
Ich will nicht behaupten, dass dies nicht vielleicht am Ende doch so sein könnte. Aber die beschriebene Ausgangssituation gibt das nicht her. Und wenn ein Fragesteller (eine Fragestellerin) die Frage "falsch" stellt, ist er / sie selbst Schuld.
Erstellt am 12.12.2019 um 09:47 Uhr von Rainer66
Vielen Dank für Eure Antworten! Diese sind sehr hilfreich und bestätigen meine eigenen Recherchen.
Zur Klarstellung: Unsere BRSitzungen finden 14-tägig montags statt. Das betreffende BRM hat normalerweise montags seinen freien Tag und ist 14-tägig im Dienstplan mit BR geplant.
Ich sehe das auch so, dass er keine Zeit gutgeschrieben bekommt, wenn er aufgrund Krankheit nicht teilnehmen kann, da es sich um ein Ehrenamt handelt und er nur Zeit vergütet bekäme, wenn er in seiner Freizeit erscheint.
Erstellt am 12.12.2019 um 10:50 Uhr von celestro
"Das betreffende BRM hat normalerweise montags seinen freien Tag und ist 14-tägig im Dienstplan mit BR geplant."
Was heißt denn das jetzt genau? Wenn er "normalerweise" montags seinen freien Tag hat, im Dienstplan aber mit BR-Arbeit geplant wird, dann würde ich sagen, muss man ihm im Krankheitsfall auch die 3 Stunden gut schreiben.
Erstellt am 12.12.2019 um 23:05 Uhr von nicoline