Erstellt am 12.06.2008 um 14:20 Uhr von Wiewo
Na ja Hexelein,
Ausschluss aus dem BR ist ja wohl etwas starker Tobak, auch wenn das Fehlen mit dieser Begründung nicht zu akzeptieren ist.
Ausschluss aus dem BR ( § 23 BetrVG) geht sowieso nur bei extzremen Verfehlungen und dann auch nur über das Arbeitsgericht.
Erstellt am 12.06.2008 um 14:46 Uhr von Galaxy
@hexelein
wenn ihr noch beschlußfähig wart, dann gibt es überhaupt keinen Grund die Sitzung abzubrechen! Mit deinem Stelli kannst du ja mal reden, denn wenn er in seiner Abteilung Vertretung macht und dies nicht ganz kurzfristig war, dann hat er ja gewusst, dass er an der Sitzung nicht teilnehmen kann. Dann hättest du ein Ersatz-BRM einladen könnenund alles wäre in Ordnung.
Wenn kurzfristig die Abmeldung notwendig war, dann kann man so was leider nicht verhindern, außer du findest kurzfristig noch jemand, der die Unterlagen für die BR-Sitzung noch bearbeiten und sich eine Meinung bilden kann um dann an der Sitzung teilzunehmen.
Wir haben sogar schon mal eine Sitzung angefangen und direkt wieder für 45 Minuten vertagt, damit die Ersatz-BRM Zeit hatten, sich "einzulesen" und dann bei erneutem Sitzungsbeginn auf dem Stand der Dinge waren.
Erstellt am 12.06.2008 um 15:12 Uhr von Uschi
Sorry,
wenn ich da einhake, soviel ich weiß, darf kein EBRM eingeladen werden, weil Abwesenheit eines BRM "wegen zu viel Arbeit" kein ausreichender Grund ist. Oder liege ich da etwa falsch??
Erstellt am 12.06.2008 um 15:45 Uhr von Hexelein
Danke für die schnellen Antworten. Ich hatte tatsächlich kein Ersatzmitglied geladen, weil ich das ebenso wie Uschi sehe oder wußte: Ersatzm. nur bei Ausfall wegen Krankheit, Urlaub oder Ausscheiden aus dem Betrieb. Der Vorschlag mit Ausschluß aus dem BR kam von dem Kollegen, der die Sitzung abgebrochen haben wollte. Ich hätte nun gern Tipps, wie kann man BRM zur Disziplin : BR-Arbeit geht vor Arbeit am Arbeitsplatz" zwingen. Dass alle die unter gleichem Druck stehen auch verärgert sind kann ich verstehen und einreißen will ich dies Verhalten auch nicht lassen. Hexelein
Erstellt am 13.06.2008 um 07:16 Uhr von Wiewo
@Hexelein
Nicht so einfach - zwingen kannst Du ihn nicht.
Aber ein offenes Gespräch auf der nächsten Sitzung über Rechte und Pflichten der BRM mit direkter Ansprache sollte doch möglich sein um ihn zu überzeugen. Es ist das Problem des AG für einen Ersatz im Job während der Sitzungszeit zu beschaffen, sofern dies nötig ist. Der AG muss nur rechtzeitig informiert sein und der Kollege muss sich ordentlich abmelden.
Erstellt am 13.06.2008 um 08:26 Uhr von Rosenheimer
@Hexelein
jedes BR Mitglied ist aber auch Arbeitnehmer und ich nehme nicht an, daß der Stell.BRV sich die Entscheidung leicht gemacht hat, die Teilnahme abzusagen. Damit hat er/sie Dir die Möglichkeit gegeben, ordentlich ein Ersatzmitglied einzuladen. Schließlich ist man nicht NUR BR, sondern auch Mitarbeiter der Firma.
Bei uns kommt das auch schon mal vor, aber wirklich nur, wenn es nicht anders geht. Manchmal kann man nicht für qualifizierten Ersatz sorgen. Aber anscheinend hast Du in Deinem Gremium ein Problem, eventuell auch durch nicht ausreichend geschulte Mitglieder, denn wie käme man sonst auf solch wirre Ideen, eine Sitzung einfach so abzusagen.
Habt ihr nichts besseres zu tun und geht es nicht um die Sache.
Erstellt am 13.06.2008 um 08:55 Uhr von Galaxy
@Rosenheimer
genauso pragmatisch wie Du sehe ich das auch. (siehe 95845)
@Uschi
natürlich ist "Verhinderung wegen zu viel Arbeit" kein ausreichender Grund, wenn man das BetrVG "wörtlich" nimmt. Nur, muss man es immer "wörtlich" nehmen?
Erstellt am 13.06.2008 um 11:03 Uhr von khel
@Galaxy:
Pragmatismus kann eine feine Sache sein. Auch in unserem BR bemühen wir uns darum, Formalismen auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken. Und es hat auch schon mal ein ein BR-Mitglied wegen zu viel Arbeit bei einer Sitzung gefehlt.
Aber spätestens wenn ein BR-Beschluss wegen Formfehlern kassiert wird (z.B. weil fälschlicherweise ein Ersatzmitglied zur Sitzung eingeladen wurde, wo gar keines einzuladen war), wünscht man sich, man hätte das BetrVG wörtlich genommen.
Gruß
khel
Erstellt am 13.06.2008 um 11:16 Uhr von Wiewo
@khel
Deine Aussage kann ich nur unterstützen und Dir in vollem Umfang recht geben!!!
Grüße
Erstellt am 13.06.2008 um 12:12 Uhr von Andi66
Hallo
@wiewo u. khel
da kann man nur zustimmen
@galaxy
das du das BetrVG nicht wörtlich nimmst kannst du ja später dem Richter erklären. Aber hoffe nicht auf allzu viel Verständnis.
@rosenheimer
Natürlich sind die betrieblichen Belange wichtig. Solche ''Verhinderungen'' kommen bei uns auch schon mal vor. Da kann man ruhig pragmatisch sein. Jeder sollte jedoch selbstkritisch sein und mal überlegen, ob er für die paar Stunden WIRKLICH unentbehrlich für den Arbeitsablauf ist (oder sich nur für unentbehrlich hält). Frei nach dem Motto: Ohne mich bricht hier alles zusammen.
Wenn man jede 3 Sitzung fehlt, sollte man sich fragen, ob man die BR Aufgaben wegen Zeitmangel überhaupt erledigen kann. Vielleicht ist ein Rücktritt dann angebracht.
Wenn jemand ,wie hier, sehr selten fehlt, würde ich nicht so viel Wind machen. Natürlich die Sitzung nicht abbrechen und auch kein Ersatzmitglied laden.
Schönes Wochenende
Gruß Andi
Erstellt am 13.06.2008 um 17:32 Uhr von Hexelein
Ja, herzlichen Dank für alle Beiträge hier. Fühle mich bestärkt im:nicht abbrechen und habe für die nächste Sitzung Aussprache über dies Problem auf die Top gesetzt, damit der um den es geht, auch selber mitkriegt, wie die Meinung der anderen ist. Gruß und schönes Wo-End allen hier