Erstellt am 04.06.2008 um 15:09 Uhr von paula
ob das schon Mobbing ist? Kann sein oder auch nicht.... Man kann sich ja hier herrlich streiten...
Eine gute Zusammenfassung findet man hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mobbing_WasIstDas.html
Erstellt am 04.06.2008 um 15:11 Uhr von Dummdopp
Ich sag mal so,der Abteilungsleiter lässt keine Gelegenheit aus um den jungen Mann schlecht zu machen.
Erstellt am 04.06.2008 um 15:59 Uhr von Tamirasun
Wenn Ihr die Gelegenheit habt, versucht den Kollegen zu erreichen, er soll auf keinen Fall selbst kündigen oder einen Auflösungsvertrag machen!!!
Da hätte er ja noch mehr Nachteile, wie Sperre beim Arbeitsamt....nee nee nee...
Wenn die den los werden wollen, dann sollen sie sich mal Gedanken machen...
Ist er in einem befristeten Arbeitsverhältnis?
Erstellt am 04.06.2008 um 16:01 Uhr von paula
@dummdopp
was erwartest Du jetzt eigentlich von uns?
Erstellt am 04.06.2008 um 16:11 Uhr von Rosenheimer
@dummdopp
Was hindert euch daran, den Kollegen darauf anzusprechen und sich nicht auf hörensagen Dritter zu beziehen.
Und bloss weil ein Abteilungsleiter und die Personalabteilung ( der auch nur Arbeitnehmer ist ) der Meinung sind,
man müsse diesen Kollegen aus dem Betrieb schieben, muss das noch lange nicht auch die Ansicht der Geschäftsleitung sein.
Also zuerst den Kollegen befragen und dann vom Abteilungsleiter und den Personalleiter schriftlich eine Stellungnahme verlangen und dann die Geschäftsleitung darüber informieren. Und wenn diese halbwegs korrekt ist, dann dürfte es interessant werden.
Erstellt am 04.06.2008 um 20:35 Uhr von Der alte Heini
Dummdopp
Nicht von dem Abteilungsleiter und dem Personaler eine Stellungnahme verlangen, sondern von der Geschäftsleitung, denn die GL ist der Ansprechpartner des Betriebsrat. Da die Geschäftsleitung für sämtliche Vorgänge auch verantwortlich ist, und das gilt auch für Streitereien mit dem BR, sollte sie auch nur der Ansprechpartner des BR sein.
Sicherlich können auch Kleinigkeiten aud dem kleinen Dienstweg geregelt werden,
dass dürfte aber hier nicht der Fall sein.
Erstellt am 05.06.2008 um 11:01 Uhr von Petrus
@Dummdo:
Dem Abteilungsleiter würde ich "unter der Hand" zu verstehen geben, dass er für seine Äußerungen besser gerichtsfeste Beweise haben sollte, da sonst § 104 BetrVG für ihn zutreffen könnte...
Üble Nachrede entspricht nicht den Grundsätzen von Recht und Billigkeit, sondern ist Gesetzwidrig. Und eine Benachteiligung wegen Wehr- oder Zivildienst ist auch nicht von schlechten Eltern...
Tja - und wenn diese Nebelgranate nicht hilft - ab zur GL und auf Abhilfe drängen...
Erstellt am 05.06.2008 um 13:46 Uhr von Dummdopp
Hallo,
danke für die Antworten.
@Paula
was ich von euch erwarte,nichts,nur sowas wie die anderen geschrieben haben.Das hilft schon weiter.
@Tamirasun
Nein unbefristet