BR-Gründung bei Zeitarbeitsunternehmen - wie?
Welche MitarbeiterInnen zählen zu den wahlbwerechtigten MA eines Arbeitnehmerüberlassungsunternehmens, wenn man einen BR gründen will? Wie stelle ich dies am besten an? Gibt es schon Kollegen, die bei Zeitarbeitsfirmen arbeiten, die einen BR haben?
Community-Antworten (3)
03.06.2008 um 19:42 Uhr
@crazymarie, Die Wahlberechtigung der einzelnen MA ergibt sich aus § 7 BetrVG. Danach sind zunächst alle AN des Betriebes zur Teilnahme an den Wahlen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wer Arbeitnehmer ist, regelt wiederum § 5 Absatz 1 BetrVG. nimm Kontakt zu deiner GEW auf....
mehr Info´s... http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/index_html
04.06.2008 um 15:25 Uhr
Danke, aber die Infos kenne ich auch. Es geht hier nur darum, ob die KollegInnen, die im Außeneinsatz sind, wahlberechtigt sind. M.E. ja, da sie ja mit dem Unternehmen einen Vertrag haben und nicht mit dem Entleiher. Dies wird jedoch vom "Besten AG des Jahres 2008" der Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen bestritten. Hier wird behauptet, dass nur die MA des Innendienstes wahlberechtigt sind bzw. einen BR ins Leben rufen können, was jedoch in dem TOP-Unternehmen nicht von Nöten ist. Meine Frage: Alle, auch die LeiharbeitnehmerInnen, sind wahlberechtigt im Verleih-Unternehmen?!
04.06.2008 um 22:36 Uhr
@crazymarie,
jepp!
"Leiharbeitnehmer sind bei Wahlen zum BR im Verleihbetrieb wahlberechtigt und wählbar. Im Entleiherbetrieb sind sie wahlberechtigt (aber nicht wählbar), wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden (§7 BetrVG; §14 Abs. 2 AÜG)"
Fundstelle... http://www.igmetall-bayern.de/uploads/media/Deutschland_Leiharbeit-Zeitarbeit_02.pdf
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