Stützstimmen - wieviele sind notwendig?
Hallo, wir haben bald eine wahl zum wahlvorstand, an diesem tag stellen sich ja auch die kandidaten für den betriebsrat auf. ist es richtig das jeder kandidat 3 stützstimmen brauch und jeder mitarbeiter nur eine stimme abgeben darf? Wir sind eine betrieb mit unter 50 mitarbeitern! bitte um schnelle antwort, vielen dank!
Community-Antworten (8)
03.06.2008 um 13:49 Uhr
Hallo, es kommt auf die Wahl an. Bei einer Persönlichkeitswahl braucht man keine "Stützstimmen", hingegen bei einer Listenwahl müssen min. 25% der Belegschaft jeder Liste eine Stützstimme geben.
03.06.2008 um 14:14 Uhr
@klammi, klick mal "Wahlordnung" an und dann such Dir den § 28. Der gibt dir genaue Auskunft, wie sich das mit den Stützunterschriften verhält. Nicht jeder Kandidat braucht eine Stützunterschrift, sondern die Liste, egal wieviel Kandidaten draufstehen! Ich nehme aber mal an, dass es bei euch eine Persönlichkeitswahl (3 BR braucht ihr) geben wird - also eine Liste auf der alle Kandiaten drauf sind. Demzufolge braucht ihr ein zwanzigstel - aber mindestens 3 Stützunterschriften der Belegschaft. Kannste selber ausrechnen...... Und jeder Kollege kann einem Kandidaten eine Stimme geben!
@Berle, magst nicht auch mal reingucken? ;-))
03.06.2008 um 15:02 Uhr
So, verstehe ich das jetzt richtig: Wir haben eine Liste auf der 3 Kandidaten drauf stehen, diese Liste muss von 3 Wahlberechtigten Mitarbeitern unterschrieben werden, die nicht Kandidieren! Wenn es sich auf der Versammlung herausstellt, dass es noch mehr Kandidaten gibt - werden die sich auf eine gesonderte Liste schreiben und brauchen wieder 3 Wahlberechtigte Mitarbeiter die diese Liste unterschreiben und es dürfen nicht die Kandidaten sein und die Wahlberechtigten Mitarbeiter dürfen nicht beide Listen unterstützen, sondern nur eine Liste? Wir sind ca. 23 Wahlberechtigte! Es gibt hier nämlich 2 Mitarebeiter die sich aufstellen lassen wollen aus persönlichen Vorteilen und nicht wegen uns Mitarbeitern und die möchten wir ungern haben. aber die sind eben nur 2 und sie bräuchten ja 3 Unterschriften also brauchen wir uns ja keine Gedanken machen, richtig? Vielen Dank für die Antworten.
03.06.2008 um 17:18 Uhr
@klammi, "....diese Liste muss von 3 Wahlberechtigten Mitarbeitern unterschrieben werden, die nicht Kandidieren..." Nein, jeder der kandidiert, kann sich auch selbst unterstützen! Jeder Kollege kann nur 1 Stützunterschrift vergeben! Ihr braucht 3 BR-Mitglieder, aber ihr "solltet" mindestens doppelt soviel Kandidaten haben, es können auch mehr sein! Beispiel 1: 7 Kollegen lassen sich auf einer Liste aufstellen, drei Stützunterschriften reichen, es können aber auch 10 oder mehr stützen! Beispiel 2: Ihr habt eine Liste mit 3 Kandidaten, die Konkurenz kommt ebenfalls mit einer Liste, auf der 2 Kandidaten drauf sind. Bei Abgabe der zweiten Liste ist klar, dass es keine Persönlichkeitswahl mehr ist (nur eine Liste), sondern eine Listenwahl (mindestens 2 Listen)! Nun braucht jede Liste mindestens 3 Stützunterschriften, oder auch mehr! Das bedeutet, das bei einer Listenwahl nicht mehr der einzelne Kandidat gewählt werden kann, sondern nur noch die Liste, auf der ja mehrere Kandidaten draufstehen, also 1 Kollege kann dann nur noch mit seiner Stimme 1 Liste wählen. Und wenn ihr alle glaubt, dass die 2 "Quertreiber" auf eigene Vorteile aus sind, wisst ihr ja, was ihr am Wahltag zu tun habt. Nur ist eben nicht sicher, dass alle der gleichen Meinung sind wie du....
03.06.2008 um 18:27 Uhr
Vielen Dank!! Hat mir sehr geholfen !
05.06.2008 um 12:36 Uhr
Hallo Klammi,
Beispiel 2 bei Mona Lisa (95293) entfällt, da ihm Rahmen des vereinfachten Wahlverfahrens die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl - auch als Personenwahl bezeichnet - erfolgt ( § 14 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 a Abs. 1 Satz 1 BetrVG).
MfG Angi1
05.06.2008 um 13:36 Uhr
Richtig, Angi1,
ich gehe mal davon aus, dass Mona-Lisa den Satz "Wir sind eine betrieb mit unter 50 mitarbeitern!" schlicht überlesen hat, dann ich traue ihr schon zu zu wissen, dass es dann immer zu einer Personenwahl kommt, und dass der Wahlvorstand in diesem Falle alle eingereichten Wahlvorschläge/Listen in alfabetischer Reihenfolge auf einer einzigen Wahlvorschlagsliste zusammenschreiben muss.
05.06.2008 um 15:22 Uhr
@w-j-l, wie wahr...... wie wahr..... ;-))
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