Erstellt am 02.06.2008 um 11:25 Uhr von uhu
@Liesel
ich kann nur mutmaßen, dass es sich dabei um das Thema *Raumklima/heiße Jahreszeit* handelt; wenn dem so sein sollte, dann kann der Link vielleicht weiterhelfen;
http://www.kaut.de/GHP/download/26Gradurteil.pdf
Erstellt am 02.06.2008 um 11:25 Uhr von Mona-Lisa
@Liesel,
da wirst du das BetrVG auf den Kopf stellen könnnen, du wirst nicht's finden......
Der AG ist nicht verpflichtet für den Flüssigkeitsbedarf der Angestellten - womöglich noch auf seine Kosten - zu sorgen, wobei ich mich frage, warum sollten die an der Rezeption einen Anspruch haben und die anderen Kollegen nicht.....
Jaaaaaaaaa........wenn es sich z. B. um eine Giesserei handeln würde.........
Erstellt am 02.06.2008 um 13:38 Uhr von paula
@Mona
"Jaaaaaaaaa........wenn es sich z. B. um eine Giesserei handeln würde........."
und was amchen die lieben MA in der Rezeption dort? Bleigießen? :-)))))))
Erstellt am 02.06.2008 um 13:54 Uhr von maintower
Hallo,
redet mal mit der GL, bei uns spendiert der Chef in der heißen Jahreszeit ein kühles Getränk.
Kein Alkohol!!!
Erstellt am 02.06.2008 um 21:25 Uhr von jotim
Neben dem "guten Willen" des Chefs kann man ja auch mal klären, ob es vielleicht gute Gründe gibt, die es dem Chef "erleichtern" hier etwas großzügig zu sein. Wenn die Temperatur über den "normalen 18-22 Grad" liegt, oder besonders trockene Luft (Messung!) herrscht sowie andere Aspekte (keine Möglichkeit ein privates Getränk am Arbeitsplatz zu lagern / einzunehmen) für so eine Lösung sprechen, dann könnte das schon mal ausreichend sein. Notfalls kann man dann immer noch versuchen mit den Paragraphen zu winken...