Erstellt am 03.12.2019 um 06:46 Uhr von Kratzbürste
Für die örtlichen Angelegenheiten, die mitbestimmungspflichtig für einen BR wären, gibt es dort auch keinen BR und der KBR kann dafür auch nicht tätig werden. Der KBR ist nur dann zuständig, wenn Angelegenheiten Konzern übergreifend geregelt werden müssen. Das ist nicht viel.
Erstellt am 03.12.2019 um 08:11 Uhr von UdoWoe
Hallo Kratzbürste, von einem KBR war nie die Rede. Nur von einem BR im Konzern.
Einen KBR kann es so meines erachtens nicht geben (korrigiere mich bitte wenn ich das falsch sehen).
So wie ich das verstehe, gibt es einen BR im "Konzern" (denke das ist nicht korrekt ausgedrückt). Sollte es in dem wohl größeren Betrieb ("Konzern"(?)) einen BR geben, dann ist dieser doch für die Betriebsteile die keinen BR haben auch zuständig. Oder sehe ich das falsch?
Ich würde anstelle von Madusen mich mal schlau machen wer in dem "Konzern" BRV ist und sich mit ihm in Verbindung setzen.
Noch einfacher wäre es natürlich, man gründet einen eigenen BR.
Erstellt am 03.12.2019 um 11:48 Uhr von Madusen
Erstmal vielen Dank für die Antworten
@UdoWoe
Hab mich ein bisschen unglücklich ausgedrückt.
Stimmt schon ist ein „größerer Betrieb“
Der Betriebsteil liegt keine 15KM entfernt vom Hauptsitz.
Wenn irgendwas ausgehandelt wurde zB: Lohnerhöhungen, gilt dies auch immer für den Betriebsteil.
An Betriebsversammlungen dürfen die Mitarbeiter allerdings nicht teilnehmen.
So wie mir mein Bekannter mitgeteilt hat, wird nur allein der Versuch einen BR zu gründen im Keim erstickt.
Anfragen beim BRV wurden bis jetzt nicht zielführend beantwortet.
Schon komisch das Ganze.
Erstellt am 03.12.2019 um 12:55 Uhr von xyz68
Seit ich eine eigenständige GmbH im Konzern? Dann ist der Betriebsrat für euch nicht zuständig. Betriebsräte sind für den Betrieb im Unternehmen da. Gibt es mehrere Betrieb im Unternehmen, so gibt es auch mehrere Betriebsräte (zumindest kann es diese geben) und diese müssen dann einen Gesamtbetriebsrat bilden
Erstellt am 03.12.2019 um 13:48 Uhr von UdoWoe
@xyz68: Das stimmt nur teilweise. Gibt es Betriebsstätten welche keinen BR haben, dann werden diese durch den größten Standort-BR vertreten. So meine Kentnisse.
Wir haben auch den Fall, dass wir Betriebsstätten haben die keinen BR haben (obwohl diese einen eigenen BR wählen könnten) und diese werden durch uns, den größten Standort vertreten.
Bei einer Nähe vpn 15km könnte ich mir sogar vorstellen, dass diese als eine Betriebsstätte gesehen werden könnten (ich drück mich mit Absicht sehr vorsichtig aus), sodaß der dortige BR sogar für beide Betriebsstätten zuständig ist.
Das der BRV keine zielführende Antworten gibt, finde ich sehr komisch. Da steckt mehr dahinter.... Weiter Fragen und Bohren oder doch einen eigenen BR gründen.
Erstellt am 03.12.2019 um 16:29 Uhr von xyz68
Stimmt, bei Betriebsstätten. Diese sind dann aber auch keine eigenständigen Betriebe.
Deswegen von mir die Frage nach der eigenständigen GmbH. Eine eigenständige GmbH wäre keine Betriebsstätte sondern ein eigenständiges Unternehmen. Zwar gibt es auch dann eventuell die Möglichkeit einen gemeinsamen BR zu gründen, aber das sollte man sich dann auch genau überlegen.
ggf. mal ins Handelsregister schauen. Auch Kostenlos kann man da schon einiges erfahren. :)
Erstellt am 03.12.2019 um 17:40 Uhr von Dummerhund
Sollte ein BR nicht auch über ein Organigramm der Unternehmensgruppe verfügen(?!). Denn alleine hier würde man schon erkennen wie die Struktur des Unternehmens aussieht. Auch würde man hier sehen ob alles GmbH´s sind oder auch OHG oder sonstiges dabei sind.
Erstellt am 04.12.2019 um 07:34 Uhr von xyz68
Ja, sollte er. Oder zumindest kann er die Unternehmensstrukur beim Arbeitgeber einfordern. Er hat ja ein Informationsrecht. Parallel kann man halt auch nachschauen. Ist manchmal überraschend, was da alles so steht. Wir gehören zu einem Konzern und haben uns bei der Überprüfung der Struktur extern helfen lassen, die Abhängigkeiten hätten sich uns sonst wahrscheinlich nicht erschlossen.
Erstellt am 06.12.2019 um 20:12 Uhr von Madusen
Hallo zusammen,
mein Bekannter hat jetzt ein Organigramm bekommen.
Geschäftsführung --- COO --- Betriebsstelle
Der Betrieb hat noch weitere übernommene Firmen (alles GmbH).
Diese sind im Organigramm mit Geschäftsführer aufgeführt.
Die Betriebsstelle ist also direkt der Geschäftsführung unterstellt. Oder sehe ich das falsch.?
Erstellt am 06.12.2019 um 20:40 Uhr von Dummerhund
Steht die Geschäftsführung oben in der Pyramide und die einzelnen Betriebsteile da drunter alle in einer Reihe, dann ja.
Deshalb aber können die GmbH´s trotzdem eigenständig wirtschaften und nach oben hin "abführen".
Unbeirrt von Allem solltet ihr sehen das ihr einen Wahlvorstand hin bekommt um einen BR zu installieren. Hat wer was zu meckern soll er den Rechtsweg bestreiten.