Wir sind ein Non-Profit-Unternehmen, das zu einem bestimmten Teil von öffentlichen Zuwendungsgebern finanziert wird. In Kürze will ein Zuwendungsgeber unsere Arbeitsplätze prüfen; in diesem Rahmen soll jede Mitarbeiterin / jeder Mitarbeiter ca. 2 Std. interviewt werden. Haben die MitarbeiterInnen das Recht, zu den Interviews mich als Betriebsobmann hinzuzuziehen? Und auf welcher Bestimmung fußt dieses Recht, falls es zutrifft? Ich bin sicher, dass unsere GF nichts dagegen hätte, ggf. aber der externe Prüfer.