Erstellt am 26.05.2008 um 19:08 Uhr von Lotte
Tacke,
Österreicher?
Falls nicht und Du z.B. ein 1 Mann BR bist, könnte Dir ein MBR aus § 94 BetrVG erwachsen, was aber nicht Deine Anwesenheit beinhaltet.
Däubler unter RN 3 § 94 BetrVG:
"Als Fragebogen werden formularmäßig gefasste Zusammenstellungen von auszufüllenden oder zu beantwortenden Fragen verstanden, die Aufschluss über die Person sowie Kenntnisse und Fähigkeiten des Befragten geben sollen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich nicht nur auf Fragebogen im engeren Sinne, also auf schriftlich niedergelegte Fragen, die ein Beschäftigter oder Bewerber schriftlich beantwortet. Die Vorschrift findet vielmehr auf alle formalisierten, standardisierten Informationserhebungen des AG im Hinblick auf AN-Daten Anwendung...
Ebenso ist es gleichgültig, ob die Fragen von einem Beschäftigten, also beispielsweise einem Vertreter der Personalabteilung, gestellt werden oder aber von einem Dritten, wie beispielsweise bei einer Organisationsuntersuchung durch eine beauftragte Fremdfirma..."