Teilnahme d. Betriebsobmanns an Interviews von externen Arbeitsplatzprüfern?
Wir sind ein Non-Profit-Unternehmen, das zu einem bestimmten Teil von öffentlichen Zuwendungsgebern finanziert wird. In Kürze will ein Zuwendungsgeber unsere Arbeitsplätze prüfen; in diesem Rahmen soll jede Mitarbeiterin / jeder Mitarbeiter ca. 2 Std. interviewt werden. Haben die MitarbeiterInnen das Recht, zu den Interviews mich als Betriebsobmann hinzuzuziehen? Und auf welcher Bestimmung fußt dieses Recht, falls es zutrifft? Ich bin sicher, dass unsere GF nichts dagegen hätte, ggf. aber der externe Prüfer.
Community-Antworten (1)
26.05.2008 um 21:08 Uhr
Tacke, Österreicher? Falls nicht und Du z.B. ein 1 Mann BR bist, könnte Dir ein MBR aus § 94 BetrVG erwachsen, was aber nicht Deine Anwesenheit beinhaltet. Däubler unter RN 3 § 94 BetrVG: "Als Fragebogen werden formularmäßig gefasste Zusammenstellungen von auszufüllenden oder zu beantwortenden Fragen verstanden, die Aufschluss über die Person sowie Kenntnisse und Fähigkeiten des Befragten geben sollen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich nicht nur auf Fragebogen im engeren Sinne, also auf schriftlich niedergelegte Fragen, die ein Beschäftigter oder Bewerber schriftlich beantwortet. Die Vorschrift findet vielmehr auf alle formalisierten, standardisierten Informationserhebungen des AG im Hinblick auf AN-Daten Anwendung... Ebenso ist es gleichgültig, ob die Fragen von einem Beschäftigten, also beispielsweise einem Vertreter der Personalabteilung, gestellt werden oder aber von einem Dritten, wie beispielsweise bei einer Organisationsuntersuchung durch eine beauftragte Fremdfirma..."
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