Betriebsinterne Abstimmungen nach §74
Ich habe folgendes Problem...
Zu einem geladenem Gespräch mit AG würden wir gerne einen GEW-Angehörigen einladen, aber es handelt sich wohl um Betriebs- interne Angelegenheiten laut AG. Nun wollte ich wissen ob der AG nun den Gewerkschaftler ausladen kann.
Ich würde mich über eine Antwort freuen
Community-Antworten (1)
23.05.2008 um 22:02 Uhr
@Yuudai jepp, kann er! Er muss ihn nicht zum Gespräch zulassen, nur.. Er (AG) lädt ein, er bestimmt die Mitspieler...Ihr ladet ein....ihr bestimmt die Mitspieler...comprende? Wir verfahren so, bei Bedarf....im Anschluss an das AG/BR Gespräch, BR Sitzung mit GEW..
Verwandte Themen
Mehrheiten bei Abstimmungen - Unterschied zwischen einfacher und qulifizierter Mehrheit bei Abstimmungen im BR?
ÄlterBitte erklären Sie den Unterschied zwischen einfacher und qulifizierter Mehrheit bei Abstimmungen im Br zum Thema personelle Einzelmaßnahmen
Fremde Person bei BR-Sitzung - Beschlüsse ungültig?
ÄlterHi, bei unserer letzten BR-Sitzung (ich war leider im Urlaub, somit Ersatzmitglied von meiner Liste anwesend) nahm plötzlich und überraschend der zuständige Gewerkschaftssekretär an der Sitzung teil,
Teilnahme Vertrauensperson SGB IX an BR/BA-Sitzung - an Abstimmungen?
ÄlterDarf die Vertrauensperson der Schwerbehinderten an Abstimmungen des BR / BA teilnehmen? Ich bin der Auffassung, dass er nur beratende Funktion hat bzw. ggfls. Beschlüsse aussetzen kann.
Namentliche Abstimmung - Welchen Sinn haben namentliche Abstimmungen in einer BR-Sitzung?
ÄlterWelchen Sinn haben namentliche Abstimmungen in einer BR-Sitzung?
Nicht-Teilnahme an Abstimmungen in BR-Sitzung - wie kann ich auf ein solches Verhalten reagieren?
ÄlterWährend einer laufenden BR-Sitzung erklärt ein anwesendes Mitglied des BR, dass er nicht an einer Abstimmung über einen TOP teilnehmen wird. Dies ohne Angabe von Gründen, eine irgenwie gelagerte persö