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Betriebsinterne Abstimmungen nach §74

Y
Yuudai
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe folgendes Problem...

Zu einem geladenem Gespräch mit AG würden wir gerne einen GEW-Angehörigen einladen, aber es handelt sich wohl um Betriebs- interne Angelegenheiten laut AG. Nun wollte ich wissen ob der AG nun den Gewerkschaftler ausladen kann.

Ich würde mich über eine Antwort freuen

7.16101

Community-Antworten (1)

P
pirat

23.05.2008 um 22:02 Uhr

@Yuudai jepp, kann er! Er muss ihn nicht zum Gespräch zulassen, nur.. Er (AG) lädt ein, er bestimmt die Mitspieler...Ihr ladet ein....ihr bestimmt die Mitspieler...comprende? Wir verfahren so, bei Bedarf....im Anschluss an das AG/BR Gespräch, BR Sitzung mit GEW..

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