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Rolle des BR bei Firmenübernahme

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suedehead
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Mitglied des Betriebsrates. Unsere Firma steht möglicherweise vor der Übernahme durch eine andere Firma, entsprechende Verhandlungen werden wohl geführt und stehen evtl. kurzfristig vor dem Abschluss. Inwieweit besteht seitens der Geschäftsführung eine Informationspflicht gegenüber des BR? Gibt es da Fristen, wie ist die Mitbestimmung seitens des BR? Was kann man als BR noch tun, wenn bereits unterschrieben ist, aber keine Information vorliegt?

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Community-Antworten (3)

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pirat

22.05.2008 um 13:56 Uhr

@ suedehead

Unterrichtungs- und Beratungspflicht gegenüber dem WA (§106/3 BetrVG) und gegenüber dem BR (§90/1 BetrVG) imho...reden wir hier über Betriebsübergang nach §613a BGB?

E
Engel

22.05.2008 um 15:57 Uhr

Bei uns findet bereits ein reger Teilbetriebsübergang statt und unser BR informiert noch nicht einmal die Belegschaft. Diverse Abteilungen wechseln bereits den Standort. Es findet keine BV statt, auf der Informationen ausgetauscht werden könnten. Ich dachte immer, dass wäre quartalsweise Pflicht. Die Belegschaft ist dermassen verunsichert. Ich bitte euch, beeilt euch für eure AN.

P
pirat

22.05.2008 um 16:36 Uhr

@ engel BVersammlung muss in jedem Kalendervierteljahr vom BR einberufen werden (§ 43 BetrVG). In deinem speziellen Fall, ...außerdem kann auch eine außerordentliche Betriebsversammlung einberufen werden. Der BR kann eine außerordentliche Betriebsversammlung einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn dies entweder von einem Viertel der wahlberechtigten AN oder vom AG gewünscht wird.

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