Erstellt am 15.05.2008 um 11:15 Uhr von Konrad
Hallo Attila
Ja, der BR ist zumindest zu informieren, § 87 Abs. 1 Nr. 6 Dann Hat BR zu prüfen ob die
Anwendung von technischen Einrichtungen (Videokonferenzsystem), dazu geeignet sein kann, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen?
Falls zutreffend besteht Mitbestimmung.
Erstellt am 15.05.2008 um 11:17 Uhr von Mona-Lisa
@Attila,
ist dieser "einzige Meetingraum" auch euer Sitzungszimmer?