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Installation eines Videokonferenzsystems im Meetingraum

A
Attila
Nov 2016 bearbeitet

In unserem einzigen Meetingraum im Haus ,soll ein Videokonferenzsystem installiert werden.Ist der Betriebsrat hier irgendwie zu beteiligen(Mitbestimmung)a uch wegen möglicher Überwachungsmöglichkeiten und ähnlichem. ?

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Community-Antworten (2)

K
Konrad

15.05.2008 um 13:15 Uhr

Hallo Attila Ja, der BR ist zumindest zu informieren, § 87 Abs. 1 Nr. 6 Dann Hat BR zu prüfen ob die Anwendung von technischen Einrichtungen (Videokonferenzsystem), dazu geeignet sein kann, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen? Falls zutreffend besteht Mitbestimmung.

M
Mona-Lisa

15.05.2008 um 13:17 Uhr

@Attila, ist dieser "einzige Meetingraum" auch euer Sitzungszimmer?

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