Installation eines Videokonferenzsystems im Meetingraum
In unserem einzigen Meetingraum im Haus ,soll ein Videokonferenzsystem installiert werden.Ist der Betriebsrat hier irgendwie zu beteiligen(Mitbestimmung)a uch wegen möglicher Überwachungsmöglichkeiten und ähnlichem. ?
Community-Antworten (2)
15.05.2008 um 13:15 Uhr
Hallo Attila Ja, der BR ist zumindest zu informieren, § 87 Abs. 1 Nr. 6 Dann Hat BR zu prüfen ob die Anwendung von technischen Einrichtungen (Videokonferenzsystem), dazu geeignet sein kann, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen? Falls zutreffend besteht Mitbestimmung.
15.05.2008 um 13:17 Uhr
@Attila, ist dieser "einzige Meetingraum" auch euer Sitzungszimmer?
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