Hinweis für schwerbehinderte bei Stellenausschreibungen
Moin, brauche mal Hilfe in folgender Angelegenheit: Muß der Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen explicit darauf hinweisen, daß Bewerbungen von Schwerbehinderten bevorzugt behandelt werden? Werden hier Unterschiede bei internen und externen Ausschreibungen gemacht? Welche §§ regeln dies?
Community-Antworten (1)
14.05.2008 um 21:55 Uhr
@Thoing
Fördermaßnahmen, insbesondere zugunsten von schwerbehinderten Menschen sind zulässig, so dass dies im Anzeigentext erwähnt werden kann. So in etwa...Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt....muss er aber nicht. Der Betriebsrat kann verlangen, dass zu besetzende Stellen (auch) betriebsintern ausgeschrieben werden. §93 BetrVG. Externe Stellenausschreibungen (Zeitungsinserate usw.) dürfen in ihren Anforderungen aber nicht geringer sein als die interne Ausschreibung.
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_72/arbeitsrecht_72.html ....sollte helfen...
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