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Hinweis für schwerbehinderte bei Stellenausschreibungen

T
Thoing
Jan 2018 bearbeitet

Moin, brauche mal Hilfe in folgender Angelegenheit: Muß der Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen explicit darauf hinweisen, daß Bewerbungen von Schwerbehinderten bevorzugt behandelt werden? Werden hier Unterschiede bei internen und externen Ausschreibungen gemacht? Welche §§ regeln dies?

8.26701

Community-Antworten (1)

P
pirat

14.05.2008 um 21:55 Uhr

@Thoing

Fördermaßnahmen, insbesondere zugunsten von schwerbehinderten Menschen sind zulässig, so dass dies im Anzeigentext erwähnt werden kann. So in etwa...Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt....muss er aber nicht. Der Betriebsrat kann verlangen, dass zu besetzende Stellen (auch) betriebsintern ausgeschrieben werden. §93 BetrVG. Externe Stellenausschreibungen (Zeitungsinserate usw.) dürfen in ihren Anforderungen aber nicht geringer sein als die interne Ausschreibung.

http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_72/arbeitsrecht_72.html ....sollte helfen...

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