Internes Abkommen zwischen Firmen und Zeitarbeit rechtens?
Ich arbeite in über eine Leihfirma bei einer recht angesehenen großen Firma, dessen Meister mir mitgeteilt hat, dass sie mit mir zufrieden sind, und mich auch eingestellt hätten, wenn ich mich direkt bei ihnen beworben hätte. Daraufhin habe ich meine Bewerbungsmappe der Personalcheffin vorgelegt, welche mir mitteilte, dass sie mich von der Zeitarbeitsfirma nicht abwerben können, da sie ansonsten keine Qualifizierten Kräfte mehr von denen bekommen würden, aufgrund eines internen Abkommens. Es habe jemand der den Betrieb noch nicht kennt mehr Chancen auf einen Zeitvertrag direkt über die Firma, als jemand der als Leiharbeiter schon eingearbeitet ist und mit dem man zufrieden ist. Meine Frage: Ist das rechtens? Kann man da nicht gegen angehen? Bringt es mir was, wenn ich in eine Gewerkschaft eintrete? An wen kann man sich da wenden? Muss man sich sowas gefallen lassen? Hat eine Zeitarbeitsfirma nicht den Zweck Menschen in die Betriebe zu bringen?
Community-Antworten (2)
07.05.2008 um 11:59 Uhr
Hallo Tim, nach § 9 Abs. 3 und 4 AÜG sind solche Vereinbarungen zwischen Ver- und Entleiher unwirksam. Du kannst bei deiner Zeitfirma fristgerecht kündigen und Dich bei der anderen Firma bewerben. Ist natürlich ein Risiko. Spreche auch den BR der Entleihfirma an, die sind auch für Dich zuständig.
07.05.2008 um 13:30 Uhr
@pit: Im Prinzip ja... Für einen bestehenden Vertrag sind solche Klauseln ungültig. Lediglich "Abwerbeprämien" wären gesetzlich zulässig. ABER: Niemand zwingt das Zeitarbeitsunternehmen, mit dem Entleiher neue Überlassungsverträge abzuschließen bzw. bestehende zu verlängern.
In einer Filiale meiner Firma gab es mal ähnliche Vorgänge mit einem Kunden. War zwar kein AÜ, sondern Werkverträge, lief aber ähnlich. Unsere MA waren als "Residents" beim Kunden eingesetzt - und die fähigsten von ihnen kündigten am Ende der Vertragslaufzeit, um beim Kunden anzufangen. Beim ersten Mal glaubte man noch an den ZUfall einer freiwerdenden Stelle und einen MA, der sowieso weg wollte. Dann das selbe in einem anderen Projekt aufs neue... Der Niederlassungsleiter wäre wohl nur unter Androhung der Folter bereit, einen weiteren Vertrag mit diesem Kunden zu schließen... Und sagen wir mal so: Entweder der Kunde kann sich sowas leisten, weil man an ihm nicht vorbeikommt (Gibts in Wolfsburg noch was anderes als VW? Und was ist Ludwigshafen ohne BASF?) - oder man hat als Kunde schnell ein Problem, einen "Lieferanten" für Leiharbeiter zu finden... Man kennt sich in der Verleiher-Branche...
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