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Kosten Übernachtung - für Gewerkschaftsvertreter bei Teilnahme an Betriebsversammlung?

A
appletree
Jan 2018 bearbeitet

Hallo @ alle.

Wir haben im Juli eine Betriebsversammlung bei der ein Vertreter von Verdi dabei ist. Er hat sich angeboten zukommen um den bis dorthin abgeschlossenen Tarifvertrag zwischen unserem Konzern und Verdi vorzustellen. Da unsere BRV immer erst abends stattfindet und der Herr aus Berlin kommt, bat er um eine Zimmerreservierung. Meine Frage: Wer muss das bezahlen? Verdi oder unser Arbeitgeber ?

appletree

5.61005

Community-Antworten (5)

W
Werner

06.05.2008 um 16:55 Uhr

Hallo appletree, ohne ganz rechtsicher zu sein :-( Sag ich Verdi muß zahlen!

K
Kölner

06.05.2008 um 20:26 Uhr

@Werner Ist das nicht eher Sachverständigentätigkeit eines Gewerkschafters?

W
Werner

07.05.2008 um 09:03 Uhr

@Kölner, m.E. nicht. Auszug aus LexisNexis PCBetriebsratspraxis "Betriebsversammlung"

Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften haben einen Anspruch darauf, an allen Betriebsversammlungen teilzunehmen. Eine Gewerkschaft ist dann im Betrieb vertreten, wenn mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebes Mitglied der Gewerkschaft ist. Dieses Recht ist nicht an einen Antrag oder eine Einladung von Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat geknüpft. Sie dürfen sogar gegen den Willen aller Arbeitnehmer und des Betriebsrats an den Betriebsversammlungen teilnehmen. Gewerkschaftsbeauftragte nehmen nach § 46 Abs. 1 BetrVG "beratend" an der Versammlung teil, während die Beauftragten der Arbeitgeberverbände nur "hinzugezogen" werden dürfen. Zur beratenden Teilnahme gehört, dass sie auch ohne Aufforderung das Wort ergreifen, Fragen stellen und zu einzelnen Punkten der Tagesordnung Stellung nehmen dürfen.

J
jotim

11.05.2008 um 23:37 Uhr

Hallo appletree, ich bin auch der Meinung, dass mit der Reservierung eher die organisatorische Vorbereitung der Übernachtung gemeint ist. Der Herr von ver.di weis ja nicht, welches Hotel vielleicht günstig zum Betriebs gelegen und auch nachts noch erreichbar ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten was die Bezahlung angeht. Vom gesetzlichen Grundsatz her ist der normal an der Betriebsversammlung teilnehmende Gewerkschaftsbeauftragte sicher nicht durch den Betrieb zu bezahlen. Wenn er als "Sachverständiger" jedoch etwas vorträgt (keine Gewerkschaftswerbung!!!) wovon die gesamte Belegschaft (und letztlich auch der Arbeitgeber) etwas hat, dann könnte es möglich sein, dem Arbeitgeber die Übernachtungs- und evtl. auch Fahrtkosten abzuknöpfen. Denn er muss ja auch sonst alle Kosten im Zusammenhang mit der Betriebsversammlung tragen. Es ist - besonders bei Konzernen - natürlich so eine Sache wenn Zahlungen vom Unternehmen an Gewerkschaften bzw. deren Mitarbeitern fließen. Ich würde sowohl bei dem Gewerkschafter als auch bei der Geschäftsleitung fragen. Zumindest der Gewerkschaftsfunktionär sollte mit dieser Thematik öfter konfrontiert sein.

A
appletree

12.05.2008 um 07:37 Uhr

@ jotim

ja das mach ich auch. Ich frag direkt bei Verdi nach, denn mein Geschäftsführer hat auch keine Ahnung wie wir das händeln sollen. Danke.

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