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Wie beanrage ich einen PC für unser Betriebsratszimmer?

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Nolte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Brauch dringend Eure Hilfe. Wie gehe ich vor, wenn wir für unser Betriebsratzimmer einen PC beantragen wollen.Ich als neuer BRV habe in unserem Betrieb keine Möglichkeit unsere Papierezu bearbeiten. Seit ich als BRV gewählt wurde, nehm ich mir die meiste Arbeit mit nachhaus.Unser alter BRV hatte das Glück und war bei uns im Kassenbüro tätig, hatte somit die Möglichkeit, die anfallende Arbeit an Ihrem Arbeitsplatz zu erledigen.

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Community-Antworten (4)

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pirat

01.05.2008 um 19:05 Uhr

@ Nolte

Grundlage....§ 40 Abs. 2 BetrVG ....auf die TOP und Beschluss fassen!

ergänzend... http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung39765.html#

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Nolte

01.05.2008 um 20:38 Uhr

@ Pirat

Schon erledigt,war Thema der BR-Sitzung diese Woche. Nur......gehört dazu auch ein Iternetanschluss,Drucker... Wie formuliere ich das am besten(geht doch alles über die GL,richtig?-bei uns über Personalabteilung)Gibt es eine Frist,die eingehalten werden muß von der Gl , uns zu antworten?

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pirat

01.05.2008 um 20:46 Uhr

@Nolte findest du alles in dem Link! Zumindest einen PC nebst Monitor und Drucker, wenn im Betrieb üblich. Internet, Intranet, E-Mail nur, soweit auch die Personalverwaltung diese Dienste nutzt.... Ansprechpartner ist die GL! Die Frist setzt ihr!

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paula

01.05.2008 um 23:27 Uhr

@pirat

"Internet, Intranet, E-Mail nur, soweit auch die Personalverwaltung diese Dienste nutzt...."

wie kommst du darauf? Entscheident ist, ob dies betriebsüblich ist. Da ist aber sicher nicht der Maßstab, ob es diePersonalverwaltung nutzt. Sonst müßten das bei uns alle örtlichen BRs unserer Filialen bekommen. Die haben gerade mehr als 10 BRs eine Schlappe vor Gericht erlitten, da zwar die Personalverwaltung und auch die örtliche Leitung Internet und E-Mail haben, aber nicht die Mannschaft. Darauf haben die Arbeitsrichter aber regelmäßig abgestellt. Internet und E-Mail seien zwar nützliche Betriebsmittel aber eben nicht erforderliche. Es wurde auch noch mal klargestellt, dass das von BRs so gerne ins Feld geführte Argument der Waffengleichheit kein Prüfungsmaßstab sei...

Trotzdem würde ich es als BR versuchen beim AG durchzudrücken. Man sollte halt nur wissen, dass es in einer ggf. rechtlichen Auseinandersetzung ein paar Hürden gibt.

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