Erstellt am 01.05.2008 um 17:05 Uhr von pirat
@ Nolte
Grundlage....§ 40 Abs. 2 BetrVG ....auf die TOP und Beschluss fassen!
ergänzend...
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung39765.html#
Erstellt am 01.05.2008 um 18:38 Uhr von Nolte
@ Pirat
Schon erledigt,war Thema der BR-Sitzung diese Woche. Nur......gehört dazu auch ein Iternetanschluss,Drucker...
Wie formuliere ich das am besten(geht doch alles über die GL,richtig?-bei uns über Personalabteilung)Gibt es eine Frist,die eingehalten werden muß von der Gl , uns zu antworten?
Erstellt am 01.05.2008 um 18:46 Uhr von pirat
@Nolte
findest du alles in dem Link!
Zumindest einen PC nebst Monitor und Drucker, wenn im Betrieb üblich.
Internet, Intranet, E-Mail nur, soweit auch die Personalverwaltung diese Dienste nutzt....
Ansprechpartner ist die GL! Die Frist setzt ihr!
Erstellt am 01.05.2008 um 21:27 Uhr von paula
@pirat
"Internet, Intranet, E-Mail nur, soweit auch die Personalverwaltung diese Dienste nutzt...."
wie kommst du darauf? Entscheident ist, ob dies betriebsüblich ist. Da ist aber sicher nicht der Maßstab, ob es diePersonalverwaltung nutzt. Sonst müßten das bei uns alle örtlichen BRs unserer Filialen bekommen. Die haben gerade mehr als 10 BRs eine Schlappe vor Gericht erlitten, da zwar die Personalverwaltung und auch die örtliche Leitung Internet und E-Mail haben, aber nicht die Mannschaft. Darauf haben die Arbeitsrichter aber regelmäßig abgestellt. Internet und E-Mail seien zwar nützliche Betriebsmittel aber eben nicht erforderliche. Es wurde auch noch mal klargestellt, dass das von BRs so gerne ins Feld geführte Argument der Waffengleichheit kein Prüfungsmaßstab sei...
Trotzdem würde ich es als BR versuchen beim AG durchzudrücken. Man sollte halt nur wissen, dass es in einer ggf. rechtlichen Auseinandersetzung ein paar Hürden gibt.