W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratszimmer zu klein? Was tun?

S
Sofie
Dez 2018 bearbeitet

Wir sind ein Betriebsrat mit 7 Mitgliedern. Das Zimmer das uns zur Verfügung steht (leer ca. 3,5x3,5m) ist unserer Meinung nach zu klein für unser Team und optionale geladene Teilnehmer. Der AG behauptet, er müsste uns kein größeres Zimmer zur Verfügung stellen - deshalb meine Frage, ob es da Richlinien gibt? Im Zimmer steht ansonsten noch ein Wandschrank, vorhanden ist auch Telefon, Computer, Fax und Drucker. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Thematik aufgekommen ist, als wir mitgeteilt haben, dass die Nutzung unter bestimmten Aspekten möglich wäre - was aber bedeutet, dass ein neuer (kleinerer Tisch) mit Stühlen gekauft werden müsste. Der Arbeitgeber wollte aber keine Kosten haben und versuchte mit vorhandenem Mobiliar eine Lösung zu schaffen. Dieses Mobiliar ist aber zu groß und nimmt zuviel PLatz in Anspruch, so dass der verfügbare Platz noch kleiner wurde.

3.39208

Community-Antworten (8)

M
Mona-Lisa

11.06.2006 um 10:00 Uhr

guten Morgen Sofie, Im § 40 BetrVG Fitting ist nachzulesen, dass euer Brötchengeber dafür zu sorgen hat, dass ihr ordentliche BR-Arbeit leisten könnt. Dazu gehört auch ein BR Zimmer/Büro, das diesen Anforderungen entspricht. ....wenn die Büroräume zur Abhaltung von BR-Sitzungen nicht geeignet sind, ist auch ein Sitzungszimmer zu Verfügung zu stellen......... Rn. 108. Ihr habt signalisiert, dass unter bestimmten Aspekten die Nutzung möglich wäre....... Sollte jedoch grundsätzlich anderes Mobiliar notwendig sein, wird er sich nicht davor drücken können. Gruss Mona-Lisa

S
Sofie

11.06.2006 um 10:39 Uhr

Guten Morgen Mona-Lisa Vielen Dank für deine Antwort. Ich stimme dir zu, aber hier dreht es sich bereits um die Definition was als geeignet anzusehen ist - in Punkto Größe. Gibt es Erfahrungs - oder Praxiswerte? Lieben Dank!

H
häggi

11.06.2006 um 15:23 Uhr

hallo sofie,

vielleicht hilft dir die Arbeitsstättenverordnung §23 und die ArbStätt.Richtlinien weiter. hier sind raumgrößen für büroarbeitsplätze benannt.Für fragen hierzu sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig.

S
Sofie

11.06.2006 um 19:05 Uhr

Hallo Häggi

... wonach bei einer Mindestraumhöhe von 2,5m ein ein Luftraum von mindestens 12cbm pro Person zur Verfügung stehen muss. Zusätzliche Anforderung ist eine freie Bewegungsflächevon 1,5 qm pro Person. Das hört sich nicht schlecht an. Ich denke daraus kann ich etwas basteln ;-) . Vielen Dank!!

Für die Mitleser: Diese Zahlen beziehen sich nur auf leichte Tätigkeiten, die überwiegend im Sitzen durchgeführt werden! Für andere Gegebenheiten bitte in der Arbeitsstättenverordnung nachlesen...

F
Fayence

11.06.2006 um 20:22 Uhr

@ häggi

Ich kenne nur eine ArbStättV und die hat nur 8 Paragraphen. Aus welchem Hut hast Du denn die §§ 9-23 gezaubert?

@ Sofie

Bevor Euer Chef aufgefordert wird, sein Büro zur Verfügung zu stellen...

Gehen denn alle 7 BR-Mitglieder ihrer Tätigkeit regelmässig für einen längeren Zeitraum oder im Verlauf ihrer täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig im BR-Büro nach?

S
Sofie

12.06.2006 um 02:15 Uhr

Hallo Fayence

Ich habe leider auch bemerkt, dass die Verordnung 2004 erneuert wurde- die zitierten Informationen sind aus der vorherigen Fassung. Seit dem sind es leider nur noch die 8 Paragraphen - was mich wieder zu meiner anfänlichen Frage zurückbringt - was denn eine "geeignete" Größe ist?

Ansonsten - da wir keine Vollzeit-Betriebsräte sind, halten wir uns regelmäßig an unseren eigenen Arbeitsplätzen auf - wenn dass deine Frage war?

F
Fayence

12.06.2006 um 12:11 Uhr

Hallo Sofie, meine Frage war eher der Hinweis auf den §2 bs.2 ArbStättV, der insbesondere auf die regelmässige und zeitlich intensivere Nutzung abhebt.

Daher wird die die geeignete Grösse sehr von Eurem Nutzungsbedarf abhängen oder ob Euch der AG für BR-Sitzungen einen alternativen Raum anbieten kann. Ein BR-Büro für die laufende Geschäftsführung muss nämlich nicht dem gesamten BR Platz bieten können.

Desto besser Ihr anhand von Tatsachen begründen könnt, desto höher sind Eure Erfolgsaussichten. Aber ich kenne kein Grundsatzurteil, welches anhand eines Kopfschlüssels den Raumanspruch eines BR´s beschreibt.

Mehr fällt mir zumindest nicht zu diesem Thema ein.

S
Sofie

13.06.2006 um 01:15 Uhr

Offenbar waren meine Argumente doch nicht so schlecht. Es ist mir heute gelungen, unseren Chef zum Kauf des oben erwähnten Tisches zu überreden, welcher durch die kleineren Maße eine Nutzung für alle ermöglicht. Vielen Dank nochmals!

Ihre Antwort