Erstellt am 11.06.2006 um 08:00 Uhr von Mona-Lisa
guten Morgen Sofie,
Im § 40 BetrVG Fitting ist nachzulesen, dass euer Brötchengeber dafür zu sorgen hat, dass ihr ordentliche BR-Arbeit leisten könnt. Dazu gehört auch ein BR Zimmer/Büro, das diesen Anforderungen entspricht.
....wenn die Büroräume zur Abhaltung von BR-Sitzungen nicht geeignet sind, ist auch ein Sitzungszimmer zu Verfügung zu stellen......... Rn. 108.
Ihr habt signalisiert, dass unter bestimmten Aspekten die Nutzung möglich wäre.......
Sollte jedoch grundsätzlich anderes Mobiliar notwendig sein, wird er sich nicht davor drücken können.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 11.06.2006 um 08:39 Uhr von Sofie
Guten Morgen Mona-Lisa
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich stimme dir zu, aber hier dreht es sich bereits um die Definition was als geeignet anzusehen ist - in Punkto Größe.
Gibt es Erfahrungs - oder Praxiswerte?
Lieben Dank!
Erstellt am 11.06.2006 um 13:23 Uhr von häggi
hallo sofie,
vielleicht hilft dir die Arbeitsstättenverordnung §23 und die ArbStätt.Richtlinien weiter. hier sind raumgrößen für büroarbeitsplätze benannt.Für fragen hierzu sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig.
Erstellt am 11.06.2006 um 17:05 Uhr von Sofie
Hallo Häggi
... wonach bei einer Mindestraumhöhe von 2,5m ein ein Luftraum von mindestens 12cbm pro Person zur Verfügung stehen muss. Zusätzliche Anforderung ist eine freie Bewegungsflächevon 1,5 qm pro Person.
Das hört sich nicht schlecht an. Ich denke daraus kann ich etwas basteln ;-) .
Vielen Dank!!
Für die Mitleser: Diese Zahlen beziehen sich nur auf leichte Tätigkeiten, die überwiegend im Sitzen durchgeführt werden!
Für andere Gegebenheiten bitte in der Arbeitsstättenverordnung nachlesen...
Erstellt am 11.06.2006 um 18:22 Uhr von Fayence
@ häggi
Ich kenne nur eine ArbStättV und die hat nur 8 Paragraphen. Aus welchem Hut hast Du denn die §§ 9-23 gezaubert?
@ Sofie
Bevor Euer Chef aufgefordert wird, sein Büro zur Verfügung zu stellen...
Gehen denn alle 7 BR-Mitglieder ihrer Tätigkeit regelmässig für einen längeren Zeitraum oder im Verlauf ihrer täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig im BR-Büro nach?
Erstellt am 12.06.2006 um 00:15 Uhr von Sofie
Hallo Fayence
Ich habe leider auch bemerkt, dass die Verordnung 2004 erneuert wurde- die zitierten Informationen sind aus der vorherigen Fassung. Seit dem sind es leider nur noch die 8 Paragraphen - was mich wieder zu meiner anfänlichen Frage zurückbringt - was denn eine "geeignete" Größe ist?
Ansonsten - da wir keine Vollzeit-Betriebsräte sind, halten wir uns regelmäßig an unseren eigenen Arbeitsplätzen auf - wenn dass deine Frage war?
Erstellt am 12.06.2006 um 10:11 Uhr von Fayence
Hallo Sofie,
meine Frage war eher der Hinweis auf den §2 bs.2 ArbStättV, der insbesondere auf die regelmässige und zeitlich intensivere Nutzung abhebt.
Daher wird die die geeignete Grösse sehr von Eurem Nutzungsbedarf abhängen oder ob Euch der AG für BR-Sitzungen einen alternativen Raum anbieten kann. Ein BR-Büro für die laufende Geschäftsführung muss nämlich nicht dem gesamten BR Platz bieten können.
Desto besser Ihr anhand von Tatsachen begründen könnt, desto höher sind Eure Erfolgsaussichten. Aber ich kenne kein Grundsatzurteil, welches anhand eines Kopfschlüssels den Raumanspruch eines BR´s beschreibt.
Mehr fällt mir zumindest nicht zu diesem Thema ein.
Erstellt am 12.06.2006 um 23:15 Uhr von Sofie
Offenbar waren meine Argumente doch nicht so schlecht. Es ist mir heute gelungen, unseren Chef zum Kauf des oben erwähnten Tisches zu überreden, welcher durch die kleineren Maße eine Nutzung für alle ermöglicht.
Vielen Dank nochmals!