Erstellt am 24.04.2008 um 11:07 Uhr von Konrad
Hallo Natascha,
naja wenn ihr euch das Alles gefallen lasst ? Ihr habt das Recht euch durchzusetzen
nur AG nimmt euch nicht ernst. Wo kein Kläger da auch kein Richter !!
Habt ihr schon eine BR Schulung gemacht ? Habt ihr die Gewerkschaft als Beistand ?
Habt ihr das schriftlich beim AG angemahnt ? Habt ihr mit Rechtsmittel die das Betriebverfassungsgesetz nach § 23 und 119 gedroht? Nein ?
Oder mal einen Rechtsanwalt beauftragt sich um Eure Sache zu kümmern?
Eine Portion Durchsetzungsvermögen gehört auch dazu.
Erstellt am 24.04.2008 um 11:07 Uhr von Mona-Lisa
@Natascha,
Beschluss fassen, Info an AG, dass ihr einen Arbeitsrechtler einschaltet! Dann werdet ihr euch wundern, wie redefreudig so ein Ignorant wird! :-)
Erstellt am 24.04.2008 um 11:44 Uhr von schwester s
HI
§23 BETRVG regelt das. Dringend im BR Beschluss fassen, diesen § anzuwenden, dann kommt es ins rollen