Moin, bin noch frisch in der Materie und hab ne Frage: Wir sind eine Filiale eines Unternehmens, welches wiederum eine 100%ige Tochter eines anderen Unternehmens ist. Besitzt nun der Geschäftsführer unserer Filiale das Wahlrecht?
Erstellt am 19.04.2008 um 17:28 Uhr von Immie @Patrice Schau doch mal §5 Abs 3 BetrVG. Kommt darauf an ob der Geschäftsführer ein "leitender Angestellter" ist.