Betriebsratswahl geheim - Wähler wird vom BR auf Wahlverhalten angesprochen?
Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen fanden gerade die Wahlen zum neuen Betriebsrat statt. Normalerweise wurde bisher immer die Personenwahl angewendet, diesmal entschied man sich jedoch zur Listenwahl (warscheinlich um die Wiederwahl einiger Personen abzusichern - persönliche Meinung). Bei uns wählt ein grosser Teil der Belegschaft per Briefwahl, da sie zu weit vom Firmensitz entfernt wohnen. Nun wurde ich bereits vor Veröffentlichung des Wahlergebnisses bereits von einem ehem. Betriebsratsmitglied (nicht wiedergewählt) darauf angesprochen, daß mein Wahlverhalten - ich habe mich entschlossen nicht zu wählen - schuld an seinem ausscheiden aus dem Betriebsrat sei. Er sagte, man könne auswerten wer gewählt hat und wer nicht. Das hat mich doch schon sehr in erstaunen versetzt!!
Ist das so???? Und wenn das so ist, darf das denn so sein??? Nach meiner Auffassung hat das absolut gar nichts mit geheimen Wahlen zu tun. KAnn man dagegen vorgehen.
Inzwischen wurde ich auch von anderen Betriebsratsmitgliedern darauf angesprochen und mir wurde gesagt ich hätte eine schlechte Einstellung etc. - natürlich ohne die Gründe zu kennen, bzw mal über sein eigenes Verhalten nachzudenken.
Generell möchte ich noch sagen, daß ich einen Betriebsrat für eine gute und notwendige Institution in einem Unternehmen halte - dennoch sollte es jedem überlassen bleiben ob, und wen er wählt. Uund ich halte es für fatal hinterher auf mein Wahlverhalten (das ja niemand kennt bei einer geheimen Wahl) angesprochen zu werden.
Bin gespannt auf das Feedback
Community-Antworten (3)
19.04.2008 um 00:52 Uhr
@Garfield8 Lass dich doch nicht ins Bockshorn jagen. Wenn du zur Wahl gegangen bist, hast aber kein oder zu viele Kreuze gemacht, kann das gar niemand nicht nachvollziehen wer das war. Bist du gar nicht erst hingegangen, weiss man das. Na und, ist doch deine Entscheidung.
19.04.2008 um 01:56 Uhr
...und da wurde dem Kind (ehem. BR) der Lutscher (Wiederwahl) weggenommen und jetzt kratzt und beisst es.... Ich hoffe für euch, dass ihr im Betrieb nicht noch mehr solche Verhaltensauffällige habt ! Es wird schon Gründe dafür geben dass der eine wiedergewählt wird und der andere nicht. Ansonsten: gleiche Meinung wie Immi.
21.04.2008 um 10:20 Uhr
Die Wahlen können angefochten werden! Die Geheimhaltung im Zuge der Wahl hat absoluten Vorrang! Sobald dagegen verstoßen wird, kann die Wahl angefochten werden. Ausnahme: Du selbst gibst deine (!) "Nichtwahl" oder "deine Kreutze" bekannt :)
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