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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geheim oder nicht Geheim

B
Baehr6
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in die Runde, habe eine Frage: Wie wird eigentlich in anderen Betriebsräten mit der Verschwiegenheit die nicht unter § 79 fällt umgegangen. Wird bei euch aus den BR - Sitzungen berichtet oder überlasst Ihr das jedem selbst was erzählt wird oder ist dies alles Geheim???

Gruss

Baehr6

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Community-Antworten (2)

V
viktor

06.04.2006 um 12:57 Uhr

BR-Sitzungen sind nicht öffentlich. Daraus ergibt sich auch ein Anspruch auf Diskretion. So darf z.B. nicht berichtet wedrden, wie welches BR-Mitglied abgestimmt hat. Und natürlich sind auch die Persönlichkeitsrechte Dritter zu achten. Andere Dinge (die die Arbeitsabläufe betreffen) gehören u.U an die Öffentlichkeit. Da sollte der BR überlegen, ob er neben den Betriebsversammlungen nicht auch Infos herausgibt.

Man kann die Frage also nur sehr abgewogen beantworten - trotzdem meine Tendenz: Der Betriebsrat ist kein Geheimrat

S
Sonja

06.04.2006 um 15:28 Uhr

Es gibt verschiedenen Verschwiegenheitspflichten für Betriebsratsmitglieder

  1. vereinbarte, d.h. vom Betriebsrat beschlossene Pflichten zur Verschwiegenheit

  2. gesetzlich geregelte Pflichten zur Verschwiegenheit. Dazu gehören:

  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ( BetrVG § 79)
  • Personalangelegenheiten ( BetrVG §§ 99 Abs. 1 Satz 3 und 102 Abs. 2 Satz 5)
  • Beiziehung eines Betriebsratsmitglieds bei Arbeitnehmerbeschwerden (BetrVG §§ 82 Abs. 2 und 83 Abs. 1)

Wirtschaftsausschuß (§ 107 Abs. 3 Satz 4)

Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt grundsätzlich nur gegenüber Dritten, nicht gegenüber anderen Betriebsatsmitgliedern. Ausnahme: §§ 82 Abs. 2 und 83 Abs. 1 (Arbeitnehmerbeschwerden).

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