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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erlaubnis zur Speicherung von notwendigen Daten nach DSGVO/BDSG

B
BV-Junkie
Okt 2019 bearbeitet

Hallo, wir schreiben gerade eine GBV zum Thema Office365/Microsoft Cloud. Wir hängen seit 2 Wochen an einer Formulierung zur Zweckbestimmung. Sinngemäß haben wir geschrieben, dass personenbezogene Daten nur verarbeitet werden dürfen, wenn es kollektivrechtlich vereinbart wurde. Individuelle Einwilligungen von Mitarbeiter darf es nur mit Zustimmung des BR geben. Konkret waren nun in einer Sitzung die Fragen, ob ein IT-Mitarbeiter dann noch per Outlook fragen darf, wer denn noch ein Telefon braucht und sich dass dann in eine Excel-Tabelle einträgt. Dasselbe mit einer Umfrage, wer Kuchen zum Abschied eines Kollegen mitbringt. Das sind alles personenbezogene Daten, für die wir natürlich nicht jedesmal eine BV abschließen wollen. Wie kann man so etwas formulieren? Weiß jemand Rat? Grüße

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Community-Antworten (5)

S
stehipp

28.10.2019 um 12:54 Uhr

Wir organisieren und reglementieren uns auch immer gerne zu Tode in Deutschland. Kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Italiener zu so etwas ernsthaft Gedanken macht (und Recht habt er). Wenn du wirklich eine hundertprozentig sichere Formulierung suchst, rate ich immer zu einen Fachanwalt zu dem Thema. Ansonsten, ein Stück Kuchen für mich bitte.

K
kratzbürste

28.10.2019 um 12:57 Uhr

Fragt einen Sachständigen. Hinweise (von Prof. Wedde) findet ihr auch im Bereich Betriebsvereinbarungen der Hans Böckler Stiftung

B
BRHamburg

28.10.2019 um 15:46 Uhr

Die Mitarbeiter sollen den BR fragen, ob sie die Speicherung ihrer Daten erlauben dürfen? Aber sonst ist bei euch alles klar?

C
celestro

28.10.2019 um 16:36 Uhr

"Die Mitarbeiter sollen den BR fragen, ob sie die Speicherung ihrer Daten erlauben dürfen?"

Erm ... keine Ahnung, wo Du das lesen willst ....

P
Pjöööng

28.10.2019 um 17:00 Uhr

Zitat (BV-Junkie): "Sinngemäß haben wir geschrieben, dass personenbezogene Daten nur verarbeitet werden dürfen, wenn es kollektivrechtlich vereinbart wurde. Individuelle Einwilligungen von Mitarbeiter darf es nur mit Zustimmung des BR geben."

Ihr verdreht da etwas! Nicht der BR hat darüber zu entscheiden ob personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, sondern der Arbeitnehmer um dessen Daten es geht und ggf. noch der Gesetzgeber. Ich denke Ihr solltet Euch tatsächlich kompetente Hilfe besorgen.

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