Unter Druck setzen
Hallo Guten abend, wir sind ein 3 Köpfiger BR und folgendes hat sich zugetragen. Eins noch vorweg wir sind ein BR der keine Angst vor dem AG hat. Heute hatte ich wieder ein angeregtes Gespräch mit meinem Filialleiter und es wurde auch recht laut. Daraufhin hat der Filialleiter reagiert in dem er 2 Lagermitarbeiter in sein Büro rief, und Ihnen mitteilte das wenn der Br absofort nicht aufhört irgendwelche Forderungen zu stellen, und Briefe an die Geschäftsleitung ( Zentrale ) schreibt, wird er den 2 Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen. Die 2 Mitarbeiter sollen dem BR das so mitteilen was sie dann auch taten. Die sind natürlich nun total verängstigt und der BR weiss im Moment nicht so was er tun soll. Kann uns jeemand Tipps geben wie wir uns verhalten sollen? Bitte um Zahltreiche Antworten Danke.!!
Community-Antworten (4)
17.04.2008 um 09:43 Uhr
Hallo Kiebietz
das ist grobe Behinderung der Betriebsrattätigkeit, Androhung von Nachteilen gegen BR wird nach § 23 Abs. 3 als grober Verstoß gewertet, Erpressung und Nötigung wird mit dem Strafgesetzbuch geahndet.
Der BR sollte als 1. den AG schriftlich diese Entgleisung rügen und Unterlassung fordern , im Wiederholungsfall rechtliche Schritte androhen.
Sollte dies keine Wirkung zeigen, solltet ihr einen Rechtsbeistand (Gew. oder Rechtsanwalt ) mit dem Fall beauftragen
17.04.2008 um 09:57 Uhr
Wenn Ihr jetzt nachgebt hat der Filialleiter gewonnen. Geht uns manchmal genauso, es wird riesen Druck aufgebaut und am Ende ist alles heiße Luft. Wenn Ihr gewerkschaftlich orientiert seit nehmt die auch noch mit ins Boot. Im Zweifelsfall Anwalt und das ganze Programm runterspulen. Tendenziell tut dem AG am Geld am meisten weh. Kümmert Euch aber auch um die zwei Kollegen, ich denke dass ist jetzt auch wichtig. Mir § 23 BetrVG sehe ich genauso. Viel Glück, lasst Euch nicht unterkriegen.
17.04.2008 um 11:08 Uhr
Als Stütze für die die angedrohte Kündigung bleibt zu erwähnen, dass eine betriebsbedingte Kündigung auf Grund dieser Sachlage absolut unmöglich ist; vor jedem Gericht wird da der Klagende mit Untstützung des Betriebsrates Erfolg haben!
Aber dem Filialleiter würde ich nach Vorgabe von Konrad kräftig einen vor den Bug hauen!
17.04.2008 um 13:47 Uhr
Hallo Kiebietz 28,
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Nicht nur Angstfreiheit, sondern auch ruhig Blut ist gefragt!
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Sofort Gewerkschaft bzw. Rechtsanwalt einschalten! Euer Filialleiter kriegt gewaltig eins auf den Sack!!!
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Betriebsbedingte Kündigungen sind in diesem Fall nicht möglich. Hier soll nur Druck aus der Belegschaft gegen den BR aufgebaut werden, um euch handlungsunfähig zu machen. Wenn Ihr gem. 2. eure Rechte und Möglichkeiten kennt, nehmt eure beiden Kollegen mit ins Boot, damit die ihre Angst verlieren. Hier ist Solidarität zwischen AN und BR gefragt, denn nur gemeinsam seid ihr stark!!!
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