Erstellt am 11.04.2008 um 18:02 Uhr von Efaienaerbeer
Offentlich hattest du ja einen Kommentar bei dir stehen. Sind die Leute hier im Forum deine Willis, die da reingucken sollen, weil du zu faul bist?
Selbstverständlich könnt ihr alles notwendige für eure Arbeit über § 40 BetrVG bekommen, auch Büropersonal im erforderlichen Umfang, was im 2. Absatz ja ausdrücklich drinsteht. Als BR sollte man zumindest die gängigen Vorschriften mal lesen, der Wortlaut allein hilft nämlich schon oft weiter.
Aber denk mal darüber nach, ob es sinnvoll war, dich wählen zu lassen oder du nicht besser zurücktreten solltest, wenn du keine Lust auf die Arbeit hast und daher weder Gesetze noch Kommentierungen lesen möchtest und keine Kugelschreiber anfassen (siehe deine Kommentare in der vorherigen Diskussion). BR-Mitgliedschaft ist kein Urlaub! Mit dem Mandat übernimmst du auch eine Verpflichtung! Übrigens auch die Verpflichtung, dich soweit zu bilden, dass du deine BR-Arbeit ordnungsgemäß durchführen kannst. Und wenn der BR dich per Beschluss zu einer BR-Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entsendet, dann verletzt du deine Pflicht aus dem BetrVG, wenn du nach 2 Tagen abhaust, weil du Heimweh hast (Wo sind wir denn? Bist du eine verzogene Göre im Landschulheim oder was?). Als Arbeitgeber würde ich übrigens versuchen, dir die Kosten für die nicht genutzte Schulung aufs Auge drücken: War sie überhaupt notwendig, wenn du sie offensichtlich meintest garnicht bis zu Ende besuchen zu müssen?
Was machst du eigentlich, wenn eine Kündigungsanhörung kommt. Nichts, wegen deiner Schreiballergie? Supergroßes Beileid für deine Kollegen!!!