Thema Schreibkraft Betriebsrat

Hallo liebe Betriebsräte,
meine Frage war durchaus ernst gemeint , wenn Ihr leider auch nicht dazu in der lage ward eine brauchbare Antwort zu finden.
Für Diejenigen die außer Spaß an sich selbst auch noch Interess an der Arbeit haben, hier ein paar Tips , falls Euch nochmal Jemand fragt :
§40 Betr.VG regelt in (1) u.(2) da so einiges ,
im Kommentar (Däubler ) S. 815 Rn.Nr 2 und S. 840 Rn Nr88 ist es ausführlicher.

Euch viel "spaß" und Euern Mitarbeitern herzliches Beileid !
Gruß Anji