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Nachfolge Betriebsrat - was ist zu beachten?

R
rainer21
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , meine Frage , unser jetziger Betriebsrat verlaesst die Firma. Was muss ich als sein Nachfolger tun , bzw. beachten.

gruss

Berg

3.79505

Community-Antworten (5)

P
pirat

10.04.2008 um 20:00 Uhr

@rainer21

.....unser jetziger Betriebsrat verlaesst die Firma....einer, alle.... wieviele seid ihr? .....Was muss ich als sein Nachfolger tun , bzw. beachten....sein Nachfolger als was? BR? oder Erbe? Die Kugel der Weisheit und der Orakelsprüche ist verschwunden!

Geht es etwas konkreter?

E
Efaienaerbeer

10.04.2008 um 20:00 Uhr

Du musst alles tun, was ein BR so tut... Es gibt nichts besonderes zu beachten. Du rückst eben nach und bist ab diesem Moment BR-Mitglied, bzw. bei einem einköpfigen BR "der BR".

Vielleicht wäre eine Grundlagenschulung BR-Arbeit der beste Anfang.

B
BRV4U

10.04.2008 um 22:37 Uhr

rainer21, bist du nun Nachfolger, also Nachrücker eines Betriebsratsmitgliedes oder bisheriger Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden ?

R
rainer21

11.04.2008 um 11:52 Uhr

Danke,fuer die Antworten. ich bin Nachruecker. Wo und Wie kann ich eine Schulung beantragen, a. Gesamt Betriebsrat, b.Betriebsleitung.

Gruss

Berg

M
Mona-Lisa

11.04.2008 um 12:04 Uhr

@rainer21, hoppla! Weder noch! Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, lass dir das Seminarprogramm für dieses Jahr zusenden, oder google mal! Da wird mehr als genug angeboten! Du suchst dir das passende raus, Beschluss des Gremium's einholen und den AG informieren, dass du von dann bis dann auf dem Seminar - wohl als erstes Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes - bist. Du brauchst dafür keine Genehmigung des AG's.

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