Erstellt am 10.04.2008 um 18:00 Uhr von pirat
@rainer21
.....unser jetziger Betriebsrat verlaesst die Firma....einer, alle.... wieviele seid ihr?
.....Was muss ich als sein Nachfolger tun , bzw. beachten....sein Nachfolger als was? BR? oder Erbe?
Die Kugel der Weisheit und der Orakelsprüche ist verschwunden!
Geht es etwas konkreter?
Erstellt am 10.04.2008 um 18:00 Uhr von Efaienaerbeer
Du musst alles tun, was ein BR so tut...
Es gibt nichts besonderes zu beachten. Du rückst eben nach und bist ab diesem Moment BR-Mitglied, bzw. bei einem einköpfigen BR "der BR".
Vielleicht wäre eine Grundlagenschulung BR-Arbeit der beste Anfang.
Erstellt am 10.04.2008 um 20:37 Uhr von BRV4U
rainer21,
bist du nun Nachfolger, also Nachrücker eines Betriebsratsmitgliedes oder bisheriger Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden ?
Erstellt am 11.04.2008 um 09:52 Uhr von rainer21
Danke,fuer die Antworten.
ich bin Nachruecker.
Wo und Wie kann ich eine Schulung beantragen, a. Gesamt Betriebsrat, b.Betriebsleitung.
Gruss
Berg
Erstellt am 11.04.2008 um 10:04 Uhr von Mona-Lisa
@rainer21,
hoppla! Weder noch!
Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, lass dir das Seminarprogramm für dieses Jahr zusenden, oder google mal! Da wird mehr als genug angeboten!
Du suchst dir das passende raus, Beschluss des Gremium's einholen und den AG informieren, dass du von dann bis dann auf dem Seminar - wohl als erstes Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetzes - bist.
Du brauchst dafür keine Genehmigung des AG's.