Nachfolge im Betriebsrat?
Bei uns ist leider ein Kollege zurückgetreten aus dem Betriebsrat. Nun stellt sich die frage wer rückt nach. Von der liste und den Stimmen her müsste es eine Frau sein, müssen wir weil ein Mann geht auch einen Mann nachrücken lassen? Es war keine Listenwahl! Danke für die Hilfe.
Community-Antworten (2)
21.11.2007 um 12:17 Uhr
Wichtig ist, dass das Minderheitengeschlecht in der vorgeschrieben Zahl im BR vertreten bleibt.
Ansonsten zählt tatsächlich nur die Position auf der Liste.
21.11.2007 um 12:20 Uhr
Hallo Erfolgte die Wahl als Listenwahl, werden die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge berücksichtigt, in der sie auf der Liste, der das ausgeschiedene oder verhinderte Mitgl. angehörte, aufgeführt sind. Dabei ist aber zu beachten, dass die Mindestanzahl von Sitzen, die der Geschlechterminderheit nach § 15 Abs.2 zustehen, nicht unterschritten werden darf. Erfolgte die Wahl als Mehrheitswahl, kommt das Ersatzmitgl. mit der nächsthöchsten Stimmenzahl in den BR, um das ausgeschiedene BR Mitgl. zu ersetzen. Auch dort gilt § 15 Abs. 2, ggf. rückt ein Ersatzmitgl. des Minderheitengeschl. nach, auch wenn es weniger Stimmen als das an sich in Betracht kommende Ersatzmitgl. des Mehrheitengeschl. hat. Ihr müsst also nicht zwangsläufig einen Mann nachrücken lassen nur weil ein Mann ausgeschieden ist.
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