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Zweck-/Zeitvertrag

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Fairy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr,

unser AG möchte aufgrund längerer Krankheit eines Mitarbeiters einen Zweck- Zeitvertrag mit einer 400-Eurokraft abschließen. Ist hierbei so etwas wie ein Sozialplan zu berücksichtigen? Wenn ja welche Reihenfolge müßten wir einhalten?.

Liebe Grüße Fairy

3.56803

Community-Antworten (3)

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Petrus

10.04.2008 um 12:30 Uhr

Was hat eine Sachgrundbefristung mit einem Sozialplan zu tun? Reihenfolge? Weitere Angaben?

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Fairy

10.04.2008 um 12:48 Uhr

Hallo Petrus,

meine Überlegung war, da es ja bei Kündigungen auch einen einzuhaltenden Sozialplan gibt, gibt es den vielleicht auch bei Zweck- Zeitverträgen. In unserer Fa. kämen zwei Mitarbeiter (400,- Euro) für den Zweck- Zeitvertrag in Frage. Ein MA verheiratet, der andere MA ledig.

Ist vielleicht eine dumme Frage, da wir aber im "Klinsch" mit dem GBRV sind (andere Geschichte, evtl. später noch Fragen) möchten wir den natürlich nicht fragen, aber auch möglichst keinen Fehler machen.

Danke für Dein Interesse.

Liebe Grüße Fairy

P
pit47

10.04.2008 um 13:35 Uhr

Hallo Fairy, hier muss erstmal eine interne Stellenausschreibung erfolgen, dann können sich ja die geringfügig Beschäftigten (400 €-Kräfte) bewerben. Dann Einstellungsanhörung nach § 99 BetrVG.

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