Überwachung der Mitarbeiter durch "Praktikanten"
Hallo Zusammen, ich habe heute erfahren, dass in unseren Filialen in letzter Zeit verstärkt Praktikanten eingesetzt werden, die unsere Mitarbeiter vor Ort überprüfen sollen. Ziel dieser Überwachung ist es, die sogenannten "schwarzen Schafe" zu filtern und ggf. dann bei Verstoß gegen Dienstanweisung zu entlassen bzw. abzumahnen. Nun meine Frage. Hätte das vom BR nicht genehmigt werden müssen bzw. besteht hier nicht eine Informationspflicht des AG an den BR? Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Community-Antworten (2)
07.04.2008 um 13:47 Uhr
Also meiner Meinung nach ist das eh schon ein Hohn....und eine Frage der Ordnung im Betrieb...
Aber mal ganz im Ernst, wie gut sind denn Eure Praktikanten geschult, dass sie alle Dienstanweisungen usw. kennen um die Mitarbeiter zu überwachen?!?
WOW....das ist ja echt der Hit, wenn das so geplant wäre...
07.04.2008 um 14:19 Uhr
Ich denke die eingesetzten "Praktikanten" sind nicht wirklich geeignet, um solche "Überprüfungsmaßnahmen" durchzuführen. Ich habe das auch nur durch Zufall erfahren und muss mich erstmal dahinter klemmen. Ich finde es eine absolute Sauerei, dass sowas durchgeführt wird. Da werden Spitzel in die Filialen gesetzt, die die Leute beobachten sollen. Ob jemand das Unternehmen betrügt, kann man auch über die elektronische Überwachung rausfinden (was bis dato ja auch immer so gemacht wurde). Außerdem gibt es eine interne Revisionsabteilung die sich nur um sowas kümmert.
Verwandte Themen
Haben Praktikanten ein aktives Wahlrecht?
ÄlterHallo zusammen, haben alle Praktikanten ein aktives Wahlrecht? Folgendes wir haben bei der W.A.F. gelernt, dass auch Praktikanten/Werkstudenten, die eine Tätigkeit im Unternehmen wie auch andere Mitar
Praktikanten wahlberechtigt obwohl sie kurz nach den Wahl ausscheiden?
ÄlterPraktikanten sind Arbeitnehmer - aber dazu gibt es kein rechtskrägtiges Urteil. Bei uns sind sieben Praktikanten beschäftigt, sollen wir die wählen lassen. An der Zahl der BR-Mandate ändert es nicht
"Praktikanten" mit außertariflichem Arbeitsvertrag -Zustimmungsverweigerung zur Einstellung?
ÄlterIn unserer sozialen Einrichtung (TVöD-gebunden) stellt die Geschäftsführung Praktikanten nur noch mit einzelvertraglicher Absprache ein (Bezahlung niedriger als nach Tarif). Er begründet dies mit der
BR-Wahl - sind Praktikanten wahlberechtigt?
ÄlterGuten Morgen, ich befasse mich gerade mit der anstehenden Durchführung der Betriebsratswahl und bin mir unschlüssig, ob Praktikanten mitwählen dürfen. Ich habe gelesen "Praktikanten sind jedenfalls
aktives Wahlrecht für Praktikanten
ÄlterHallo, in unserem Betrieb sind immer wieder Praktikanten tätig, bei denen sich für uns als Wahlvorstand die Frage stellt, ob diese aktiv wählen dürfen oder nicht. Folgende Praktikanten-"Arten" haben