Hallo zusammen,

wir haben ein kleines Problem in unserer Firma.

Der AG hat uns eine Einstellungsmeldung zukommen lassen, in der er uns mitteilte das er beabsichtig einen MA einzustellen der schon mal bei uns gearbeitet hatte. Dürfen die BR-Mitglieder im Vorfeld erkundigungen in der Belegschaft vornehemen & den Namen der Person der Belegschaft preisgeben, oder würde das gegen die Geheimhaltungspflicht/Datenschutz verstoßen?

Ich frage deshalb, weil einige BR-Mitglieder dies getan haben & unser AG Wind davon bekam. Und ich kann Euch sagen, begeistert war er nicht!

Was meint ihr, wie sieht das rechtlich aus?


Gruß,
mecki