Geheimhaltung bei Einstellungsmeldung
Hallo zusammen,
wir haben ein kleines Problem in unserer Firma.
Der AG hat uns eine Einstellungsmeldung zukommen lassen, in der er uns mitteilte das er beabsichtig einen MA einzustellen der schon mal bei uns gearbeitet hatte. Dürfen die BR-Mitglieder im Vorfeld erkundigungen in der Belegschaft vornehemen & den Namen der Person der Belegschaft preisgeben, oder würde das gegen die Geheimhaltungspflicht/Datenschutz verstoßen?
Ich frage deshalb, weil einige BR-Mitglieder dies getan haben & unser AG Wind davon bekam. Und ich kann Euch sagen, begeistert war er nicht!
Was meint ihr, wie sieht das rechtlich aus?
Gruß, mecki
Community-Antworten (4)
04.04.2008 um 03:26 Uhr
Wen der AG nich darauf hingewiesen hat das es vertraulich behandelt werden soll,ist es auch kein problem.
04.04.2008 um 07:14 Uhr
@ enes,
aber steht im § 99 BetrVG nicht ... Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekannt gewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend...
oder verstehe ich den § falsch? Wenn ja, kann mir jemand den 99er bitte mal erklären? Und was versteht ihr in diesem § unter Abs. 2 Punkt 6 ...Betriebsfrieden?
Gruß, mecki
04.04.2008 um 16:38 Uhr
@mecki: Ob der Name zu den vertraulichen Daten zählt? Insbesondere, wenn es nur um genau einen Namen geht - und nicht um die Namensliste aller Bewerber oder den Lebenslauf eines Bewerbers
Was genauer darunter zu verstehen ist, kann man im Kommentar nachlesen.
04.04.2008 um 19:10 Uhr
Ihr dürft den Namen nennen. Ihr müßt ja die Widerspruchgründe prüfen, insbes. Nachteile für andere Beschäftigte (Nr. 3) und zu befürchtende Störung des Betriebsfriedens (Nr. 6). Um diese Aufgabe ausführen zu können, dürft ihr seine ehemaligen Kollegen fragen, ob damals alles O.K. war oder es mit ihm Probleme gab. Vielleicht ist er ja extrem langsam und unqualifiziert gewesen, so dass die anderen zusätzliche Arbeit leisten mussten - nämlich seine Arbeit miterledigen und seine Fehler ausbügeln. Der Nachteil ist dann die Überlastung der anderen. Oder er hat damals dauernd ausländerfeindliche Sprüche gemacht und den Azubi angegrabbelt.
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