Hallo liebe BR !
In unserer Firma ist es seit Jahren üblich, das unser Chef bei der Betriebsversammlung die Getränke und das Essen sponsort. Die Betriebsversammlung findet immer nach Feierabend statt. Mir ist aufgefallen, das diese Zeit nicht als Arbeitzzeit vergütet wird. Eine BV gibt es dafür nicht. Auf meine Anfrage wurde mir mitgeteilt, das diese Maßnahme so in Ordnung ist. Was haltet ihr davon? Im BetrVG habe ich nichts gefunden.