Erstellt am 02.04.2008 um 14:29 Uhr von BRV4U
Hallo Leonidas,
laut §44 BetrVG finden Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit statt.
Von Verköstigung in Form von Speisen und Getränken steht da jedoch nichts.
Als AG würde ich auch Brötchen und Kaffee springen lassen statt die MA auf meine Kosten von der Arbeit abzuhalten.....
Also: Betriebsversammlung mit trockenem Hals und leerem Magen während der Arbeitszeit oder Essen und Trinken kostenlos in meiner freizeit - was denkst Du was den meisten Kolleg/innen lieber ist ?
Aber evtl. ist euer AG kein Unmensch und spendiert Brötchen und Kaffee während der Arbeitszeit.......
Erstellt am 02.04.2008 um 15:00 Uhr von waschbär
@BRV4U,
es geht auch beides.... essen und trinken und das als arbeitszeit.
Erstellt am 02.04.2008 um 15:02 Uhr von Leonidas
Ich glaube, den meisten wäre es lieber während der Arbeitzzeit, was aber betrieblich nicht möglich ist. Leider stelle ich auch fest, das es immer weniger bei der Betriebsversammlung werden. Ich meine, wer hat auch schon Lust nach Feierabend noch mahl in die Firma zu fahren? Was sollte ich deiner Meinung nach machen?
Erstellt am 02.04.2008 um 15:13 Uhr von BRV4U
@Leonidas,
habt ihr schon mal die Möglichkeit von Abteilungsversammlungen in Betracht gezogen ?
Allerdings sollten diese möglichst zeitgleich ablaufen.....
@waschbär,
schick' mir 'ne Einladung, ich komme.....
Erstellt am 02.04.2008 um 15:45 Uhr von Petrus
@Leo: Was heißt "betrieblich nicht möglich" genau? Branche?
Erstellt am 02.04.2008 um 19:31 Uhr von leonidas
Branche : Liefersevice . Groß und Einzelhandel Öffnungszeiten 6 - 18 Uhr
Erstellt am 03.04.2008 um 09:06 Uhr von waschbär
@BRV4u,
unter welchen punt möchtest du dich den einfinden ?
andere Personen, soweit ihre Teilnahme sachdienlich ist, z.B. wenn zu einem Thema der Betriebsversammlung ein Referat gehalten wird,
oder
evtl. Dolmetscher??
nun das referat musst du aber selber verfassen :-)
Thema: Sauber bleiben :-)))))