Betriebsversammlung nicht als Arbeitzzeit vergütet - Was haltet ihr davon?
Hallo liebe BR ! In unserer Firma ist es seit Jahren üblich, das unser Chef bei der Betriebsversammlung die Getränke und das Essen sponsort. Die Betriebsversammlung findet immer nach Feierabend statt. Mir ist aufgefallen, das diese Zeit nicht als Arbeitzzeit vergütet wird. Eine BV gibt es dafür nicht. Auf meine Anfrage wurde mir mitgeteilt, das diese Maßnahme so in Ordnung ist. Was haltet ihr davon? Im BetrVG habe ich nichts gefunden.
Community-Antworten (7)
02.04.2008 um 16:29 Uhr
Hallo Leonidas,
laut §44 BetrVG finden Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit statt. Von Verköstigung in Form von Speisen und Getränken steht da jedoch nichts.
Als AG würde ich auch Brötchen und Kaffee springen lassen statt die MA auf meine Kosten von der Arbeit abzuhalten.....
Also: Betriebsversammlung mit trockenem Hals und leerem Magen während der Arbeitszeit oder Essen und Trinken kostenlos in meiner freizeit - was denkst Du was den meisten Kolleg/innen lieber ist ?
Aber evtl. ist euer AG kein Unmensch und spendiert Brötchen und Kaffee während der Arbeitszeit.......
02.04.2008 um 17:00 Uhr
@BRV4U, es geht auch beides.... essen und trinken und das als arbeitszeit.
02.04.2008 um 17:02 Uhr
Ich glaube, den meisten wäre es lieber während der Arbeitzzeit, was aber betrieblich nicht möglich ist. Leider stelle ich auch fest, das es immer weniger bei der Betriebsversammlung werden. Ich meine, wer hat auch schon Lust nach Feierabend noch mahl in die Firma zu fahren? Was sollte ich deiner Meinung nach machen?
02.04.2008 um 17:13 Uhr
@Leonidas, habt ihr schon mal die Möglichkeit von Abteilungsversammlungen in Betracht gezogen ? Allerdings sollten diese möglichst zeitgleich ablaufen.....
@waschbär, schick' mir 'ne Einladung, ich komme.....
02.04.2008 um 17:45 Uhr
@Leo: Was heißt "betrieblich nicht möglich" genau? Branche?
02.04.2008 um 21:31 Uhr
Branche : Liefersevice . Groß und Einzelhandel Öffnungszeiten 6 - 18 Uhr
03.04.2008 um 11:06 Uhr
@BRV4u, unter welchen punt möchtest du dich den einfinden ?
andere Personen, soweit ihre Teilnahme sachdienlich ist, z.B. wenn zu einem Thema der Betriebsversammlung ein Referat gehalten wird, oder evtl. Dolmetscher??
nun das referat musst du aber selber verfassen :-) Thema: Sauber bleiben :-)))))
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