@Erdmännchen,
er ist AN bis am letzten Arbeitstag, er kann sich genauso aufstellen lassen, wie er auch wählen darf.
Nur wird ihnen eine erfolgreiche Wahl nicht viel bringen, denn wenn die Kündigung aufrechterhalten wird (Kündigungsschutzklage?) ist der 31.05. ihr letzter Arbeitstag!