OK, noch mal:
Unser Betrieb beschäftigt knapp unter 200 MA. Also 7er BR und keine Freistellung.
Um Leiher bzw. Fremdfirma abzuwenden schlagen wir vor, für Weihnachtsgeschäft 20 Teilzeitkräfte für zwei Monate einzustellen. Zusätzlich sollen fürs Ostergeschäft ab 2009 20 Teilzeitkräfte für 1 1/2 Monate eingestellt werden. Wie wirkt sich das auf die Betriebsgröße aus? Ich beziehe mich auf § 9 BetrVG.