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Leiharbeitnehmer als Betriebsratsmitglied?

H
hans0815
Nov 2016 bearbeitet

hallo, ich wollte wissen, ob leiharbeitnehmer auch die möglichkeit haben betriebratsmitglied zu werden. gruss hans

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Community-Antworten (3)

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pehoe

28.03.2008 um 12:13 Uhr

hans0815, ja er ist wählbar, wenn er 6 Monate Betriebszugehörigkeit hat. §7RN2: AN,die in einem Arbeitsverhältnis zu zwei AG stehen, können in beiden Betrieben in den Betriebsrat gewählt werden.

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Angi1

28.03.2008 um 12:17 Uhr

Hallo Hans 0815,

Leiharbeitnehmer im Rahmen einer erlaubten gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG sind im Betrieb des Entleihers nicht wählbar ( § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG). Sie haben aber im Entleieherbetrieb das aktive Wahlrecht, wenn sie für länger als 3 Monate eingesetzt werden.

MfG Angi1

P
pehoe

28.03.2008 um 12:43 Uhr

hans0815, Angi hat recht, wenn die Leiharbeiter keinen Arbeitsvertrag mit euern Betrieb haben sind sie nicht wählbar, sondern nur wahlberechtigt nach 3 Mo. Zugehörigkeit.

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