Leiharbeitnehmer als Betriebsratsmitglied?
hallo, ich wollte wissen, ob leiharbeitnehmer auch die möglichkeit haben betriebratsmitglied zu werden. gruss hans
Community-Antworten (3)
28.03.2008 um 12:13 Uhr
hans0815, ja er ist wählbar, wenn er 6 Monate Betriebszugehörigkeit hat. §7RN2: AN,die in einem Arbeitsverhältnis zu zwei AG stehen, können in beiden Betrieben in den Betriebsrat gewählt werden.
28.03.2008 um 12:17 Uhr
Hallo Hans 0815,
Leiharbeitnehmer im Rahmen einer erlaubten gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG sind im Betrieb des Entleihers nicht wählbar ( § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG). Sie haben aber im Entleieherbetrieb das aktive Wahlrecht, wenn sie für länger als 3 Monate eingesetzt werden.
MfG Angi1
28.03.2008 um 12:43 Uhr
hans0815, Angi hat recht, wenn die Leiharbeiter keinen Arbeitsvertrag mit euern Betrieb haben sind sie nicht wählbar, sondern nur wahlberechtigt nach 3 Mo. Zugehörigkeit.
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