Gesamtbetriebsrat erforderlich?
Unserem Betrieb am Standort A (knapp 50 Mitarbeiter) wurde ein Teil der Firma unseres Hauptgesellschafters am Standort B (ca. 15 Mitarbeiter) zugeschlagen. Somit bestehen in unserer Firma zwei räumlich getrennte (ca. 200 km) Standorte A und B. In der Firma des Hauptgesellschafters, ebenfalls am Standort B , aus der der neue Teilstandort herausgetrennt wurde, gibt es einen BR. Fragen:
- Hat der BR der Firma des Hauptgesellschafters noch eine Funktion für den herausgetrennten und uns zugeschlagenen Firmenteil?
- Kann innerhalb unseres Betriebs der BR des Hauptstandorts A die neue, kleine Einheit am Standort B mit vertreten bzw. muss hier in jedem Fall ein GBR gegründet werden um bei entsprechenden Fragestellungen (z.B. Betriebsvereinbarungen etc.) die Gesamtfirma repräsentieren zu können? Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (1)
25.03.2008 um 21:53 Uhr
@MB Warum gründen die Kollegen keinen eigenen, einköpfigen BR?
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