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Gesamtbetriebsrat erforderlich?

M
MB
Jan 2018 bearbeitet

Unserem Betrieb am Standort A (knapp 50 Mitarbeiter) wurde ein Teil der Firma unseres Hauptgesellschafters am Standort B (ca. 15 Mitarbeiter) zugeschlagen. Somit bestehen in unserer Firma zwei räumlich getrennte (ca. 200 km) Standorte A und B. In der Firma des Hauptgesellschafters, ebenfalls am Standort B , aus der der neue Teilstandort herausgetrennt wurde, gibt es einen BR. Fragen:

  1. Hat der BR der Firma des Hauptgesellschafters noch eine Funktion für den herausgetrennten und uns zugeschlagenen Firmenteil?
  2. Kann innerhalb unseres Betriebs der BR des Hauptstandorts A die neue, kleine Einheit am Standort B mit vertreten bzw. muss hier in jedem Fall ein GBR gegründet werden um bei entsprechenden Fragestellungen (z.B. Betriebsvereinbarungen etc.) die Gesamtfirma repräsentieren zu können? Vielen Dank für eure Antworten.
5.05701

Community-Antworten (1)

K
Kölner

25.03.2008 um 21:53 Uhr

@MB Warum gründen die Kollegen keinen eigenen, einköpfigen BR?

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