Fragen:
1) Hat der BR der Firma des Hauptgesellschafters noch eine Funktion für den herausgetrennten und uns zugeschlagenen Firmenteil?
2) Kann innerhalb unseres Betriebs der BR des Hauptstandorts A die neue, kleine Einheit am Standort B mit vertreten bzw. muss hier in jedem Fall ein GBR gegründet werden um bei entsprechenden Fragestellungen (z.B. Betriebsvereinbarungen etc.) die Gesamtfirma repräsentieren zu können?
Vielen Dank für eure Antworten.
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