BR Wahl - Leiharbeitnehmer bei der Größe des BR nicht berücksichtigt?
Hallo zusammen! Ist es richtig, dass bei der Größe des BR, die Zahl der Leiharbeiter nicht berücksichtigt wird? Sie dürfen zwar wählen aber wenn es darum geht, wieviele BR Mitglieder es geben muss, zählt man sie nicht mit zur Gesamtbelegschaft!?
Community-Antworten (1)
19.03.2008 um 00:04 Uhr
Ja, das hat das Bundesarbeitsgericht leider so entschieden: BAG vom 16.04.2003 - 7 ABR 53/02 Ich halte das zwar für falsch, da die Betreuung der Leiharbeitnehmer mindestens genauso aufwändig ist, wie die der Stammbeschaftigten, aber derzeit entscheiden - soweit ich das mitbekomme - alle Gerichte so, wie das BAG das vorgegeben hat.
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