Bedeutung : nicht gewünscht
Hallo zusammen. Hier eine Frage nach dem Text im BR Vertrag " es ist nicht gewünscht, dass sich die Arbeitnehmer in der Produktion aufhalten während der Pause" Bedeutet das,dass sich keiner dort aufhalten darf während der Pause oder kann man bleiben und der Vorgesetzte Meister kann keinen wegschicken. Diese Wortstellung ist für manche unserer MA irreführend. Bitte Eure Meinung dazu.
Community-Antworten (8)
11.10.2019 um 10:45 Uhr
Meiner Meinung nach kann da jeder machen was er will. Es ist schön, dass dor jemand einen Wunsch äußert aber ich glaube nicht dass ein Wunsch irgendeine Rechtsverbindlichkeit hat.
11.10.2019 um 10:47 Uhr
Was ist ein BR Vertrag? Aber wenn ich da lesen würde, dass es nicht gewünscht ist, dann würde ich sagen, dass man seine Pausenzeit an einem anderen Ort verbringen soll. Ich interpretiere den Begriff "nicht gewünscht" als nette Formulierung einer direkten Anweisung.
11.10.2019 um 11:24 Uhr
Das "nicht gewünscht" ist zumindest die Grundlage auf derer Basis jede zuständige Führungskraft zum Verlassen der Produktion auffordern kann (und ggf. es sogar auch muss).
11.10.2019 um 11:43 Uhr
"Diese Wortstellung ist für manche unserer MA irreführend."
Dann sollten sich die MA an den BR oder den AG wenden und um eine Klarstellung bitten.
Und dann sollte der Betriebsrat mit dem AG eine andere Formulierung finden, welche unmissverständlich genau das ausdrückt, was die beiden Vertragsparteien erreichen wollen.
11.10.2019 um 12:45 Uhr
Grundsätzlich ist es anzuraten das man seine Pausen nicht am Arbeitsplatz macht. Muss nicht sogar der AG Sozialräume zu Verfügung stellen? Je nachdem was Produziert wird, müssen die Pausen auch an anderen Orten als der Produktion gemacht werden. Wer isst und trinkt Bsp. im Chemie Labor oder in einer Lebensmittelproduktion. Zudem sind Pausen zur Erholung von der Arbeit. Bleibe ich in der Produktion oder an meinem Schreibtisch werde ich immer wieder von der Pause abgelenkt und kann mich nicht richtig erholen. Wie oben schon gefragt, was ist ein "BR-Vetrag"? Ein Vorgesetzter kann einem immer wegschicken, so würde ich das sehen.
11.10.2019 um 13:18 Uhr
Gewünscht hat man sich Weihnachten auch viel. Ob man es bekommt, ist etwas anderes. Wenn der AG verbindlich eine Ordnungs- oder Verhaltensfrage festlegen will und es keine zwingende Rechtsvorschrift gibt, muss er zuvor die Mitbestimmung des BR (§ 87 Abs. 1 Nr 1 BetrVG) beachten.
11.10.2019 um 15:57 Uhr
"nicht gewünscht" heißt dass es nicht gewünscht ist. Ich wünsche auch nicht dass jemand sein WoMo vor meinem Wohnzimmerfenster parkt und wenn ich das meinem Nachbarn sage, dann nimmt er möglicherweise Rücksicht darauf, vielleicht aber auch nicht. Davon dass ich es nicht wünsche wird aber kein Parkverbot daraus.
Unklare Formulierungen gehen zu Lasten des Verwenders, er hätte hier eine klare Formulierung treffen können. Kurzum: Der Arbeitgeber kann hier niemanden zwingen die Produktionsräume in der Pause zu verlassen.
11.10.2019 um 16:37 Uhr
"Kurzum: Der Arbeitgeber kann hier niemanden zwingen die Produktionsräume in der Pause zu verlassen."
Sehe ich auch so (auch wenn "Pickel"...) :-D
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