Zustimmungsverweigerung bei Leiharbeitnehmer
Kolleginnen und Kollegen, wie kann ich als BRV eine Einstellung von Leiharbeitnehmern nach § 99 Abs 2 Widersprechen. Wir haben schon bei einer Stammbelegschaft von 245 MA 20 Leih-AN beschäftigt, wir möchten aber als BR, dass der AG uns im Gegenzug die gleiche Anzahl der geforderten zusätzlichen Leih-An (6) in befristete Einstellungen gibt. Kann uns jemand weiterhelfen????
Community-Antworten (3)
14.03.2008 um 08:29 Uhr
@Ralfonso Was Ihr möchtet ist völlig uninteressant. Entscheidend ist alleine, ob bei der Stammbelegschaft Nachteile entstehen durch die Leih-AN. Aber die sehe ich gemäß Deiner Darstellung nicht...
14.03.2008 um 09:29 Uhr
@Ralfonso Mir gefällt es auch nicht, dass seit Jahren der Trend hin zu kurzfristigen Anstellungen (Hire And Fire) geht ! Wir sind 254 Festangestellte und haben 95 Zeitarbeitnehmer und 23 Studenten am Start. Saison- und auftragsbedingt schwanken diese Zahlen ständig. Es ist jedoch bei uns üblich, dass "gute" Zeitarbeiter relativ schnell eine Übernahme angeboten bekommen. Von daher finde ich das wiederum gar nicht soo negativ. Ihr könnt dem AG Vorschläge, jedoch nicht Vorschriften machen wen er einstellen soll. Euer Bestreben finde ich aber vorbildlich ! Wir lenken auch immer dagegen. Mit mäßigem Erfolg, siehe oben.....
14.03.2008 um 21:17 Uhr
Betriebspolitischer Druck ist aus meiner Sicht ein Weg, meineswissens geht das nicht juristisch. In der IGM- Zeitung waren wiederholt sehr dienliche Aufsätze. Zu erwägen ist auch, Leiharbeiter zur Wahrung ihrer Intertessen einbeziehen.
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