Kolleginnen und Kollegen, wie kann ich als BRV eine Einstellung von Leiharbeitnehmern nach § 99 Abs 2 Widersprechen. Wir haben schon bei einer Stammbelegschaft von 245 MA 20 Leih-AN beschäftigt, wir möchten aber als BR, dass der AG uns im Gegenzug die gleiche Anzahl der geforderten zusätzlichen Leih-An (6) in befristete Einstellungen gibt.
Kann uns jemand weiterhelfen????