Beschluss notwendig bei Teilnahme an allg. BR-Treffen?
Hallo, als Vorsitzende möchte ich an einem Treffen mit BRs aus anderen Betrieben der gleichen Branche teilnehmen. Mündlich hat mein AG mir die Teilnahme bereits genehmigt. Muss der BR in seiner nächsten Sitzung dazu eine Beschluss verfassen? Wenn ja, nach welchem Paragraphen? Vielen Dank für Eure Antworten! Erika
Nachtrag: Sorry für die Unklarheit. Bei dem Treffen handelt es sich um einen Termin zum Kennernlernen und Erfahrungsaustausch. Dabei fallen Reise- und Hotelkosten an.
Community-Antworten (6)
07.05.2010 um 14:50 Uhr
Ist es den nach §37.6? (Kostenübernahme!)
07.05.2010 um 15:00 Uhr
@Erika Sicher muss der BR das genehmigen und beschliessen.
07.05.2010 um 15:46 Uhr
@ Kölner + Erika
Der Betriebsrat muss eigentlich nur beschließen, wenn eine Freistellung nach §37.6/7 erfolgen soll UND der AG dazu verpflichtet werden soll diese zu gewähren und die Kosten zu übernehmen.
Wenn der AG sowieso freiwillig alle Kosten und Freistellung übernimmt, ist der Beschluss eigentlich (!) bedeutungslos. Pech ist nur, wenn er sich hinterher an nichts erinnern kann. Leider leiden AG da ja gelegentlich an plotzlicher Amnesie.... Insofern kann ein Beschluss nie schaden.
Der BRV kann (wie alle AN) mit Zustimmung und Unterstützung seines AG tun und lassen was er will. Er ist nicht der Untergebene des BR und muss sich für alles dei Zustimmung des BR holen..... Wenn der AG sagt, nimm in meinem Auftrag an der Tagung X teil, dann tut der BRV das - halt im Auftrag des AG, nicht im Auftrag des BR.
Treffen mit anderen BR fallen regelmäßig unter §37/7 (Betriebsrätetagung), gelegentlich wenn konkrete arbeitsrechtliche oder ähnliche Themen auf der Tagesordung stehen auch nach §37/6, dann muss dieses aber auch so von dem Veranstalter ausgeschrieben sein.
Ist es ein just for fun - Treffen, kann - wenn es die Gewerkschaft organisiert - Eine Freistellung nach TV zutreffen, ebenso wie Verdienstausfallübernahme durch die GEW. Der BR hat damit nichts zu schaffen, das ist AN-Sache.
Ansonsten - unorganisiertes Treffen - kann man den AG auch mit Beschluß zu nichts verpflichten.
Insofern stütze ich die Frage von Forentroll: Um was geht es eigenlich?
07.05.2010 um 16:12 Uhr
@Erika, muss Beschlossen werden, da es eine entsendung ist.
@rkoch, Ich glaube NICHT das es Freizeit ist.... und genau deshalb ist der Beschluss wichtig.
"Ansonsten - unorganisiertes Treffen - kann man den AG auch mit Beschluß zu nichts verpflichten." ?????
07.05.2010 um 16:47 Uhr
@Waschbär
Derartige Treffen gibt es bei uns öfter, organisiert von der IGM, hat aber mit §37 aber auch gar nichts zu tun. Ich hab mich auch schon ganz zwanglos mit BRM aus anderen Betrieben in der Kneipe getroffen, einfach weil wir gesagt haben, machen wir mal.... Das der AG die Kosten übernehmen will deutet darauf hin, das es ein Fall von §37 6/7 ist, aber er kann auch einfach so sagen "Mach mal".... Vielleicht ist er ja einfach so nett.
Wenn ich dagegen zu einer offiziell ausgeschriebenen Betriebsrätetagung will würd ich das anders formulieren - kein Vorwurf an Erika, aber aus ihrer Darstellung kann man nicht erkennen, was das für eine Veranstaltung ist. Ein Seminar jedenfalls nicht.
BTW: einen Zwang Beschlüsse zu fassen weil ein BRM an einem Treffen teilnehmen will kann ich aus §37 nicht erkennen... Das es aus rechtlicher Hinsicht Sinn macht (wegen der Verpflichtung des AGs zur Freistellung und Kostenübernahme) habe ich ja selbst schon gesagt. Und ich verbessere mich falls ich mich so unverständlich ausgedrückt haben sollte: Man darf/sollte es auf keinen Fall unterlassen einen Beschluss zu fassen..... Vielleicht reite ich etwas zu sehr auf soll / darf / muss herum ....
Aber die Voraussetzung das ein derartiger Beschluss Sinn macht sind die Voraussetzungen aus §37 6/7 und die sehe ich (anscheinend wie Forentroll) noch nicht als erfüllt an. Ein Beschluss nach §37 6/7 für eine Veranstaltung die nicht die Bedigungen dieses §§ erfüllt (für BR-Arbeit erforderlich bzw. von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes anerkannt) ist bekanntermaßen wertlos.
10.05.2010 um 11:05 Uhr
@rkoch, der BR entsendet via Beschluss den BRM zum Treffen. Das es sich nicht um eine Kneipkur handeln kann ist Logisch.
Ob sinn oder nicht der Entsende Beschluss ist nötig. Ausser der BRM will es in der Freizeit machen.
Verwandte Themen
Allg.Zuwendungen: § 37 Abs.4,S.2 BetrVG - BR-Mitglieder nicht schlechter beurteilt als der Durchschnitt?
ÄlterHallo! Wir haben in unserem Betrieb Personalbeurteilungsgespräche mit Bonusausschüttung (falls Ziel erreicht).Wir haben gehört, dass BR-Mitglieder nicht schlechter beurteilt werden dürfen, als der
Treffen von BRMs - aus 3 Betrieben die jeweiligen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter 1x monatlich zum Erfahrungsaustausch auf Firmengelände?
ÄlterHallo, hab da mal ein paar Fragen: Wir sind 6 Betriebe innerhalb einer großen Firma. Jeder Betrieb hat sein eigenes BR-Gremium. Von jedem einzelnen BR-Gremium sind zwei im GBR vertreten, also insges
EBRM - ab wann greift nachträglicher Kündigungsschutz? Teilnahme oder Einladung zur BRS?
ÄlterMeine Kernfrage wurde hier schon ähnlich besprochen aber nicht abschließend geklärt, wie ich finde. Hier das Szenario: Angenommen ein Arbeitnehmer rückt aufgrund des Urlaubes eines regulären BRM "n
Betriebsrats Treffen - gibt es ein internationales BR-treffen?
ÄlterGibt es einen Betriebsratsgeheimbund ? Ich habe gehört das es einen gibt,da treffen sich Betriebsräte aus ganz Deutschland und dem Ausland.Die Treffen sich dort und stimmen massnaßmen ab.Sie Treffe
Teilnahme einer nicht BR-Mitglied an eine BR-Sitzung Ja/Nein
ÄlterHier die Fakten: Unser Betrieb hat mehrere Dienststellen. Wir haben ein BR für alle Dienstellen. Eine dieser entfernte Dienstellen (Betriebshof X) ist ca. 50 km vom Hauptbetrieb entfernt. Unser B